Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Anlagen im Bereich von Gewässern (Seen, Bäche usw.) können negativen Einflüsse auf dieses Gewässer haben, also z.B. die Gewässerunterhaltung behindern oder im Hochwasserfall ein Hindernis darstellen. Anlagen in diesem Sinne können z.B Gebäude oder Brücken, aber auch Zäune, Hecken, befestigte Flächen, Aufschüttungen oder Leitungen sein. Für die Errichtung ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Benötigt wird der Antrag für "Gewässerschutz, Anlagen in, an, über oder unter Gewässern" und die dort aufgeführten Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 - 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Nähere Angaben können Sie bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Genehmigung für die Errichtung von Anlagen im Bereich von Gewässern ist gebührenpflichtig und richtet sich nach den Baukosten. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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