Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Verlängerung

    Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Prostitutionsgewerbe ist ein Betrieb, in dem gewerbsmäßige Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person angeboten oder Räumlichkeiten hierfür bereitgestellt werden.

    Eine Erlaubnis benötigt jede Person, die

    • eine Prostitutionsstätte wie zum Beispiel ein Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen zur Nutzung anbietet (beispielsweise als Bordell, Laufhaus, Tantrastudio),
    • ein Prostitutionsfahrzeug zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitstellt (beispielsweise Bus, Campingmobil, Wohnanhänger, Boot),
    • eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisiert oder durchführt, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden oder
    • eine Prostitutionsvermittlung betreibt, also mindestens eine andere Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten des Betreibers vermittelt (beispielsweise CallBoy/Call-Girl Agentur, Escortvermittlung). Dies gilt auch, wenn sich lediglich aus den Umständen ergibt, dass zu den vermittelten Dienstleistungen auch sexuelle Handlungen gehören.

    Die Erlaubnis kann befristet und mit Nebenbestimmungen (Auflagen) versehen werden. Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und kann auf Antrag verlängert werden.

    Wer sein Prostitutionsgewerbe durch einen*eine Stellvertreter*in betreiben will, benötigt hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, bestehen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0201 8832272

    Fax: 0201 8832220

    E-Mail: ProstSchG@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Prostituiertenschutzgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-32220

    E-Mail: prostschg@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Zur Prüfung der Erlaubnis werden einige Unterlagen von Ihnen benötigt.

    Für eine Einzelfirma (natürliche Person)

    • unterschriebenes Antragsformular
    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel (Kopie)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", bzw. europäisches Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"
    • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
    • Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung)

    Für Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH

    • unterschriebenes Antragsformular
    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter
    • Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung)
    • Bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

      • Betriebskonzept
      • aktuelle Betriebszulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
      • aktuelles Foto des Fahrzeuges
      • Anlage A zum Betriebskonzept
      • Skizze des Fahrzeuginnenraumes
      • Hausordnung
      • Hygienekonzept
      • Mustervertrag / Vereinbarung mit den Prostituierten
      • Bei Aufstellung: Anzeige zur Aufstellung des Prostitutionsfahrzeuges

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    • Volljährigkeit: Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Persönliche Zuverlässigkeit: Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchten, müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen.
    • Prostitutionsfahrzeuge müssen verfügen über:
      • einen ausreichend großen Innenraum und
      • eine angemessene Innenausstattung und
      • eine angemessene sanitäre Ausstattung,
      • eine gültige Betriebszulassung haben sowie
      • in technisch betriebsbereitem Zustand sein.
      • Die Türen müssen jederzeit von innen zu öffnen sein und
      • über technische Vorkehrungen muss jederzeit Hilfe erreichbar sein.
      • Daneben müssen sie nach Ausstattung und Beschaffenheit den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Gewerbe aufnehmen. Beachten Sie bitte die zweiwöchige Anzeigepflicht für den konkreten Aufstellungsort des Prostitutionsfahrzeugs.

    Fristen

    Vor Ablauf der Erlaubnis.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de