Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie können sich zu Ihrem Fahrzeug jederzeit ein neues Kennzeichen aussuchen, wir führen dann die Umkennzeichnung Ihres zugelassenen Fahrzeuges auf Ihren Wunsch hin durch.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
oder - SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden. - Personalausweis oder Pass der Halterin oder des Halters
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug - Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
bei Minderjährigen - Kennzeichenschilder
- Vollmacht der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters bei Vertretung
Bitte beachten Sie die Hinweise unter "Vorsprache"
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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30,60 Euro
Zusätzliche Gebühren können anfallen:
- Wunschkennzeichen: 10,20 Euro.
Vorab online oder telefonisch reserviert: 12,80 Euro. - Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II: 8,70 Euro.
Die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall anzuwenden ist.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024