Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    Melderegisterauskunft (online)

    Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Die Auskunftserteilung der Meldebehörde über das Internet ist schneller, bequemer & kostengünstiger

    Infos zur Leistung

    • Elektronische Melderegisterauskunft der Stadt Dortmund
    • Einfache Auskünfte aus dem aktuellen Melderegister der Stadt Dortmund
    • Verfahren ist vollständig automatisiert.
    • Die Online-Auskunft ist in der Regel sofort und zu jeder Zeit an Ihrem Endgerät verfügbar.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9231abd51f1ae996739e8b3ff1d333ba

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Dienstleistungszentrum Innenstadt (EWO, KFZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-29831

    Fax: +49 231 50-29831

    E-Mail: buergerdienste@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Für die Online-Auskunft müssen Sie registrierte/r Nutzer/in sein und ein SEPA-Manadat hinterlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

     

    Schriftliche Beantragung

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Sofort

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    • Die Gebühr für die Onlineabfrage beträgt 6,00 €.
    • Die Bezahlung erfolgt durch Einzelabbuchung.
    • Bei schriftlichen Anfragen beträgt die Gebühr 11,00 €
      (Ersparnis pro Anfrage in Höhe von 5,00 €).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Über welche Daten darf die Behörde Auskünfte erteilen?:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrade
    • Derzeitige Anschriften
    • Sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    Welche Daten über die gesuchte Person, muss ich angeben?:

    Bei der Erteilung von Melderegisterauskünften über das Internet im Online-Verfahren müssen insgesamt vier personenbezogene Angaben gemacht werden, anhand derer die gesuchte Person einwandfrei identifiziert werden kann. Eine Auskunftserteilung ist daher nur möglich, wenn Familienname, Vornamen, Geschlecht sowie Geburtsdatum oder eine der bisherigen Wohnanschriften der gesuchten Person angegeben werden.


    Kann ich sicher sein, dass die gesuchte Person noch in der gemeldeten Wohnung wohnt?:

    Das elektronische Melderegister enthält Eintragungen über die Personen, die in Dortmund zur Zeit als wohnhaft gemeldet oder nach 1975 weggezogen bzw. verstorben sind. Wegen Missachtung der Meldepflichten stimmen die Meldeverhältnisse leider nicht immer mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen überein. Da die Meldebehörde nur Auskünfte über Meldeverhältnisse erteilt, kann sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass die gesuchte Person noch in der gemeldeten Wohnung wohnt.


    Wie registriere ich mich für das Serviceportal?:

    Registrierung für Privatpersonen:

    Um die Online-Melderegisterauskunft nutzen zu können, müssen Sie zunächst den Registrierungsvorgang unter https://rathaus.dortmund.de durchführen. Dafür ist einmalig ein persönlicher Besuch bei den Bürgerdiensten im Stadthaus oder in einer Bezirksverwaltungsstelle zur Authentifizierung erforderlich. Auswärtige Nutzer können das Registrierungsformular ausfüllen und die Authentifizierung von Ihrer Heimatbehörde beglaubigen lassen.

    Schicken Sie den Registrierungsantrag an die Bürgerdienste der Stadt Dortmund, 44122 Dortmund. Das Registrierungs- und Authentifizierungsverfahren ist in der Hilfe des Serviceportals beschrieben.

    Registrierung für Firmen, Vereine und Verbände:

    Die Registrierung der Firmenkunden funktioniert ausschließlich per Fax (0231/50-25750) oder auf dem Postweg unter der Adresse:

    Stadt Dortmund
    Systemhaus
    Team des virtuellen Rathauses
    Deggingstr. 42
    44141 Dortmund

    Drucken Sie das Registrierungsformular aus, welches am Ende der Registrierung erzeugt wird, und bitten Sie um Freischaltung des Zugangs auf Ihrem offiziellen Kopfbogen bzw. Firmenbogen. Der Antrag muss von einem Handlungsberechtigten unterschrieben werden. Dem Antrag ist das Registrierungsformular beizufügen. Das Registrierungs- und Authentifizierungsverfahren ist in der doMap beschrieben.

    Registrierung für Behörden:

    Behörden können die Angaben zur Adresse eines Einwohners auch online einholen. Drucken Sie das Registrierungsformular aus, welches am Ende der Registrierung erzeugt wird, und bitten Sie um Freischaltung des Zugangs auf Ihrem offiziellen Kopfbogen. Der Antrag auf Teilnahme an der Online-Melderegisterauskunft muss vom zuständigen Behördenleiter unterschrieben werden.

    Das Registrierungs- und Authentifizierungsverfahren ist in der doMap beschrieben. Eine Gebühr für die Auskunft wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht erhoben. Außerdem haben Behörden die Möglichkeit, den Service von d-NRW "Elektronische Melderegisterauskunft für Behörden" zu nutzen. Dadurch ist eine Recherche nach der gesuchten Person in einer Vielzahl von Melderegistern in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus möglich (www.d-nrw.de/projekte/meldeportal-behoerden-nrw).


    Kann ich die elektronische Melderegisterauskunft auch ohne Registrierung nutzen?:

    Ohne Registrierung ist eine Online-Auskunft nicht möglich.


    Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, eine Melderegisterauskunft zu erhalten?:

    Die schriftliche Anfrage per Post: Hierzu senden Sie uns eine formlose Anfrage an die Adresse:

    Stadt Dortmund
    Bürgerdienste
    33/4-doline
    44122 Dortmund

    • Gebühr: 11,00 €

    Die schriftliche Anfrage per E-Mail
    Hierzu senden Sie eine E-Mail mit Ihrer vollständigen Postadresse und der Angabe zur gesuchten Person an doline@stadtdo.de.

    Die Bearbeitungszeit kann durch den Wegfall des Postweges erheblich verkürzt werden. Sie erhalten eine schriftliche Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen. Sie erhalten eine Einzelrechnung.

    • Gebühr: 11,00 €

    Die Anfrage per Fax
    Hierzu senden Sie ein Fax mit Ihrer vollständigen Postadresse und der Angabe zur gesuchten Person an die Faxnummer (0231) 50 - 27 221. Die Bearbeitungszeit kann durch den Wegfall des Postweges erheblich verkürzt werden. Sie erhalten eine schriftliche Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen. Sie erhalten eine Einzelrechnung.

    • Gebühr: 11,00 €

    Die persönliche Anfrage
    Natürlich können Sie eine Melderegisterauskunft auch bei einem persönlichen Besuch in unserem Dienstleistungszentrum in der Innenstadt, Südwall 2-4, 44137 Dortmund oder in einer unserer neun Bezirksverwaltungsstellen erhalten. Die Auskunft wird dort sofort erteilt. Die Bezahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt vor Ort.

    • Gebühr: 11,00 €

    Telefonische Auskunft
    Eine telefonische Auskunftserteilung ist wegen fehlender Möglichkeiten zur Sicherstellung der datenschutzrechtlich geforderten Authentizitätsprüfung und des Gebühreneinzugs nicht möglich.


    Welche weiteren Auskunftsmöglichkeiten gibt es?:

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Wenn glaubhaft versichert wird, dass zusätzliche Daten benötigt werden, kann auf schriftlichen Antrag eine "Erweiterte Melderegisterauskunft" über die in § 45 BMG abschließend aufgeführten Daten erteilt werden. Zusätzliche Daten können z.B. sein: der Tag des Ein- oder Auszugs, Tag und Ort der Geburt, frühere Anschriften, der Familienstand (beschränkt auf die Angabe verheiratet oder nicht verheiratet), die Staatsangehörigkeiten oder die Namen der gesetzlichen Vertreter.

    • Gebühr 15,00 €

    Örtliche Ermittlungen

    Die Auskunft aus dem Melderegister kann um eine schriftlich beantragte örtliche Ermittlung erweitert werden. Die Gebühren berücksichtigen den erhöhten Aufwand.

    • Gebühr: 40,00 €

    Archivauskunft

    Über Einwohner*innen, die nicht mehr im aktuellen Melderegister verzeichnet sind (siehe Frage 3) können auch Auskünfte aus dem gesonderten Melderegisterbestand (Archiv) schriftlich beantragt werden. Die Gebührenhöhe für eine Archivauskunft aus mikroverfilmten Meldekarten oder Hausstandsbüchern berücksichtigt den sehr großen Zeitaufwand.

    • Gebühr: 50,00 €

    Wo erhalte ich Auskünfte aus Melderegistern anderer deutscher Meldebehörden?:

    Bundesweite Adressüberprüfungen, Massenanfragen und weitere Serviceleistungen (z.B. Aktualisierung des Datenbestandes) können alle interessierten privaten Stellen und Behörden mit der eGovernment Plattform d-NRW vereinbaren. Die Kosten hierfür richten sich nach der Gebührenstruktur von d-NRW. Unter der Internetadresse www.d-nrw.de finden Sie hierzu weitere Informationen.

    Behörden können den Service von d-NRW "Meldeportal Behörden NRW" nutzen. Dadurch ist nicht nur eine Online-Abfrage in Dortmund, sondern auf eine Vielzahl von Melderegistern in Nordrhein-Westfalen möglich.

    Einloggen in das Portal können Sie sich hier.


    Ist das Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich?:

    Das Verfahren wurde datenschutzrechtlich überprüft und für unbedenklich befunden. Alle bisher möglichen Sicherheitsstandards wurden eingebaut. Ein unberechtigter Zugriff auf das Melderegister von außen ist unmöglich, da kein direkter Zugang existiert.


    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderneverwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de