Melderegisterauskunft Erteilung einfach

    einfache Melderegisterauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Es wird unterschieden zwischen einer

    • einfachen Melderegisterauskunft und einer
    • erweiterten Melderegisterauskunft.

    Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

    • Familienname
    • frühere Namen
    • Vornamen
    • Geburtsdatum und -ort
    • Geschlecht oder
    • letzte bekannte Anschrift.

    Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

    Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f75889ec72a8bef481ea8b702cf96e76

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Stemwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Für eine einfache Melderegisterauskunft benötigen Sie:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)

    Für eine erweiterte Melderegisterauskunft benötigen Sie:

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise, die eine berechtigtes oder rechtliches Interesse belegen
    • Kopie des Überweisungsbelegs (Gebühren)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Das Auskunftsersuchen kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    §§ 44 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. 

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für eine schriftliche/elektronische Auskunft: EUR 11 Verwaltungsgebühr für einen automatisierten Abruf: EUR 6

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Eine Auskunft aus dem Melderegister kann nur dann erteilt werden, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn neben Vor- und Familiennamen mindestens zwei weitere gespeicherte Daten, zum Beispiel die letzte bekannte Anschrift und das Geburtsdatum, mitgeteilt werden und eine Entsprechung im Melderegister gefunden wird.

    Seit dem 1. November 2015 bedarf es zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten:

    • Familienname
    • Vornamen
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

    Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

    • frühere Namen
    • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Einzugs- und Auszugsdatum
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de