Melderegisterauskunft Erteilung einfachOnline erledigen

    einfache Melderegisterauskunft beantragen

    Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/

    Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden. Das gilt auch für eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner. Auskünfte können grundsätzlich nur über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und aktuelle Anschriften erteilt werden.

    Weitergehende Auskünfte siehe unter "Melderegisterauskünfte erweitert"

    Beantragung, Verfahren

    Ein Antrag auf eine Meldegisterauskunft steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken dieses Formulars benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe Reader.

    Die Gebühr für eine Melderegisterauskunft beträgt 11,00 € je Person. Müssen örtliche Ermittlungen durchgeführt werden, beträgt die Gebühr 40,00 € - 100,00 €.

    benötigte Unterlagen

    Möglichst genaue Angaben über die Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum oder Alter, aktuelle oder frühere Anschrift in Eschweiler, Name des Ehegatten, bei Kindern Angabe der Eltern, evtl. frühere Namen, damit die Person identifiziert werden kann sowie zur Vermeidung von Personenverwechslungen.

    Wichtig: Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden,sind diese anzugeben. Darüber hinaus ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Die notwendige Erklärung erhalten Sie hier
     

    Diese Erklärung ist dem jeweiligen Auskunftsersuchen beizufügen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e634a57ba3ae16baa9d1fef217a3b329

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum
      • das Geschlecht oder
      • die zuletzt bekannte Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Es kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.

     

    Schriftliche Beantragung

    Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

    • Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr.
    • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
    • Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.

     

    Online-Beantragung

    Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für eine schriftliche/elektronische Auskunft: EUR 11 Verwaltungsgebühr für einen automatisierten Abruf: EUR 6

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.

    Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

    Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

    Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderneverwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de