einfache Melderegisterauskunft beantragen
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister: einfache Melderegisterauskunft, erweiterte Melderegisterauskunft, Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen, Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern, Selbstauskunft und Gruppenauskunft.
Hier haben Sie die Möglichkeit über die Assistenten in der Box Onlinedienstleistung eine Anfrage über eine einfache oder eine erweiterte Melderegisterauskunft zu stellen. Für alle anderen Arten der Melderegisterausküfte nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder melden sich direkt bei einen der rechts aufgeführten Ansprechpartner um das weitere Vorgehen zu erfragen bzw. zu klären.
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Ansprechpartner
A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02404 50-274
Fax: 02404 57999-274
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Bei persönlicher Vorsprache werden benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei schriftlicher oder Onlinebeantragung müssen sie Ihrem Antrag fogendes beifügen:
- Kopie des Überweisungsträgers bzw. Zahlungsnachweis über die entrichteten Gebühren
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen; dies sind in der Regel
- der Vor- und Familienname,
- das Geburtsdatum
- das Geschlecht oder
- die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Es kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Schriftliche Beantragung
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Bitte überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszuges oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Beantwortung der Auskunft erfolgt umgehend nach der Bearbeitung nur in schriftlicher Form an den Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin.
Online-Beantragung
Sie können die einfache Auskunft aus dem Melderegister auch online beantragen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Alsdorf
Auskünfte aus dem aktuellen Melderegister (beinhaltet alle z. Z. oder in den letzten fünf Jahren gemeldeten Einwohner)
- einfache Melderegisterauskunft 11,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 €
Es ist zwingend notwendig, dass Sie Ihrem Antrag eine Kopie des Überweisungsträgers bzw. einen Zahlungsnachweis beifügen, da ansonsten die Angabe zur Gebührenzahlung von hiesiger Stelle nicht nachvollzogen werden kann. Sollten Sie einen der beiden Antragsassistenten nutzen, laden Sie den Nachweis als Anlage bei der Antragsstellung mit hoch.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft wird nur nach Glaubhaftmachen des berechtigten Intersses erteilt.
Gesonderte Melderegisterausküfte / Archivauskünfte (beinhaltet Einwohner, die vor sechs Jahren oder früher in Alsdorf gewohnt haben)
- 15,00 € - 50,00 €
Melderegisterauskünfte, für die örtliche Ermittlungen erforderlich sind
- 40,00 € - 100,00 €
Die Gebührenforderung ergibt sich aus dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23.08.1999 in Verbindung mit der Tarifstelle 2.2 - Ordnung, 2.2.1 - Meldewesen, des allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) vom 08. August 2023, GV. NRW. S. 524 und GV. NRW. S. 490.
Gemäß § 11 GebG NRW entsteht die Gebührenschuld für eine Melderegisterauskunft mit dem Eingang des Auskunftsersuchens bei der Meldebehörde.
Die Gebühren sind bei pesönlicher Vorsprache bei der Antragsstellung in Bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei schriftlicher Beantragung sollten Sie im Vorfeld die Gebühr auf das Konto bei der Sparkasse Aachen überweisen. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung folgende Daten:
- Swift-Code/BIC: AACSDE 33
- IBAN: DE02 3905 0000 0001 5003 62
- Angabe der Buchungsstelle (Verwendungszweck): 431100/02-02-01/112
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gebühren werden unabhängig vom Erfolg der Suche erhoben.
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über natürliche Personen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
Benötigen Sie detailliertere Informationen, können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Hierzu müssen Sie zwingend Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Alsdorf