Melderegisterauskunft Erteilung einfachOnline erledigen

    Melderegisterauskunft

    Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Archivauskunft

    Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister über eine einzelne, bestimmte Person, die seit mindestens fünf Jahren nicht mehr in Krefeld gemeldet ist oder seit mindestens fünf Jahren verstorben ist? Dann können Sie eine Archivauskunft beantragen.

    Einfache Melderegisterauskunft

    Sie haben die Möglichkeit, aus dem Melderegister über einzelne oder mehrere bestimmte Einwohner Auskunft erteilt zu bekommen.

    Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Informationen:

    • Vor- und Familienname
    • Doktorgrad
    • derzeitige Anschriften
    • die Tatsache ob eine Person lebt
    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Sie benötigen eine umfangreichere Auskunft aus dem Melderegister über eine einzelne, bestimmte Person? Dann können Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen.

    Jeder kann aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschriften einer einzelnen, bestimmten Person, als auch die Tatsache ob eine Person lebt, erhalten. Werden mehr als nur diese Informationen, z. B. zusätzlich noch das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit benötigt, dann dürfen diese Daten nur dann bekannt gegeben werden, wenn der Anfragende für jede dieser weitergehenden Auskünfte ein berechtigtes Interesse, z. B. durch Vorlage geeigneter Unterlagen, glaubhaft machen kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2a1352f5069be8f4e93e7818b49b064d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-der-Leyen-Platz 1

    47798 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: ema@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen sich ausweisen.

    Sie können sich ausweisen mit:

    • Ihrem Personalausweis oder
    • Ihrem Pass.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel:
      • der Vor- und Familienname,
      • das Geburtsdatum,
      • das Geschlecht oder
      • eine Anschrift.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.
    • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    Archivauskunft und Erweiterte Meldeauskunft

    Die Archivauskunft und die erweiterte Meldeauskunft kann nur schriftlich beantragt werden.

    Richten Sie Ihre Anfrage bitte entweder auf dem Postweg an

    Fachbereich Bürgerservice
    Abteilung Melde- und Passwesen
    Von-der-Leyen-Platz 1
    47798 Krefeld
    oder per E-Mail an ema@krefeld.de

    Die Gebühr kann wie folgt bezahlt werden:
    • in Form eines Verrechnungsschecks (Unterschrift nicht vergessen),
    • mittels eines unterschriebenen Überweisungsauftrags im Original (Kopien können nicht akzeptiert werden) oder
    • per Überweisung, hier ist ein Buchungsbeleg vorzuweisen (z.B. Kontoauszug, Überweisungsnachweis).

    Falls Sie den Betrag überweisen möchten, zahlen Sie diesen bitte unter Angabe des Verwendungszwecks 0431020903.7/3111 auf eines der nachfolgenden Konten:

    • Sparkasse Krefeld (BIC SPKRDE33XXX),
      IBAN DE83 3205 0000 0000 3012 91
    • Volksbank Krefeld (BIC GENODED1HTK),
      IBAN DE48 3206 0362 0000 0021 51

    Die Archivauskunft/erweiterte Meldeauskunft wird zeitnah nach Antrags-/Geldeingang verschickt.

    Einfache Melderegisterauskunft

    Der Antrag kann online gestellt werden. Bei digitaler Beantragung müssen Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis, der eID-Karte oder dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) authentifizieren. Der Antrag kann direkt online bezahlt werden.

    Die einfach Melderegisterauskunft wird ca. nach fünf Werktagen bei Eingang der vollständigen Antragsunterlagen verschickt.

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Archivauskunft: 30,00€
    • Melderegisterauskunft einfach: 11,00€
    • Melderegisterauskunft erweitert: 15,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    • Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem "aktuellen" Melderegister. Dies umfasst die in Krefeld gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner sowie die in den letzten fünf Jahren verzogenen oder verstorbenen Personen.
    • Die Melderegisterauskunft zu einer dritten Person (einfach oder erweitert) wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk vorliegt und durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für die betroffene Person entstehen könnte. 
    • Trotz genauer Bearbeitung Ihrer Anfrage kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die von Ihnen gesuchte Person mit der hier ermittelten Person tatsächlich identisch ist.
    • Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen und bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.
    • Ebenso kann nicht gewährleistet werden, dass der/die Gesuchte noch in der registrierten Wohnung wohnt, da beispielsweise ein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegen kann.
    • Bei einfachen Melderegisterauskünften zu gewerblichen und bei erweiterten Melderegisterauskünften und Gruppenauskünften sowie bei Vorliegen einer Auskunftssperre darf der Empfänger die Daten nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Meldewesen https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderneverwaltung/meldewesen/meldewesen.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de