Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

    Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

    Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_90ea422cf5f4a3c53e7d22a9e9a6ae40

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Warendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Straße 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53 0

    Fax: 0258153 39 99

    E-Mail: Amt39@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie bei der zuständigen Behörde die Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Fristen

    Hinweise für Warendorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Warendorf

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de