Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

    Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

    Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_90ea422cf5f4a3c53e7d22a9e9a6ae40

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rheinisch-Bergischer Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert Straße 7

    51429 Bergisch Gladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0220213 28 15

    Fax: 0220213 10 68 19

    E-Mail: veterinaer@rbk-online.de

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheinisch-Bergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheinisch-Bergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie bei der zuständigen Behörde die Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Fristen

    Hinweise für Rheinisch-Bergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheinisch-Bergischer Kreis

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheinisch-Bergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheinisch-Bergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rheinisch-Bergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de