KraftfahrzeugkennzeichenOnline erledigen

    KFZ-Kennzeichen (Allgemeine Infos)

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    In den folgenden Passagen wird Ihnen das Kfz-Kennzeichen-System erläutert.

    Das Nummernsystem ("Standard-Kennzeichen" als Beispiel):

    • DO-XY 123
    • Linke Seite DO (= Dortmund): Unterscheidungszeichen des Verwaltungsbezirks, in dem das Fahrzeug zugelassen ist (ein bis drei Buchstaben
    • Rechte Seite (nach den Plaketten) XY 123: Erkennungsnummer, unter der das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle registriert ist (ein oder zwei Buchstaben, danach ein bis vier Ziffern)

    Jede Erkennungsummer kann in einem Zulassungsbezirk nur einmal vergeben werden, auch wenn es sich um verschiedene Kennzeichen-Arten handelt (z.B. Grünes Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Oldtimer-Kennzeichen).

    Verwendete Zeichen und Kombinationen:

    • Verwendet werden grundsätzlich die Buchstaben des Alphabets sowie Ziffern (0 bis 9).
    • Für die Erkennungsnummer dürfen mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü alle übrigen Buchstaben des Alphabets jeweils allein oder als Kombination von zwei Buchstaben zugeteilt werden.
    • Die Buchstaben I, O und Q dürfen nur in der FE-Schrift ausgestaltet sein (das heißt: nur Euro-Kennzeichenschilder sind zulässig).
    • Die Buchstabenkombinationen (HJ, KZ, NS, SA, SS) " dürfen nicht verwendet werden.
    • Bei den Ziffern gibt es keine Ausnahmen, die Null darf aber bei Standard-Kennzeichen nicht als erste Ziffer stehen.
    • Insgesamt darf ein Kennzeichen nicht mehr als acht Stellen (alle Buchstaben und Ziffern) enthalten.
    • Daher hängt es auch von der Länge des Zeichens des Verwaltungsbezirks ab, welche Kombinationen eine Zulassungsstelle vergeben kann.

    "Inoffizielle" Kennzeichen In nicht-amtlichen Bereichen verwendete Kennzeichen weichen oft von diesen Vorschriften ab. So werden für TV-Aufnahmen (z.B. Spielfilme und Serien) z.B. fiktive Unterscheidungszeichen verwendet. Dadurch kann eine Verbindung zu realen Kennzeichen bzw. realen Orten vermieden werden. In Werbespots und -anzeigen sind ebenfalls oft Autos mit Phantasie-Nummern zu sehen. Dabei handelt es sich aber in der Regel um "Retuschen", die am Computer erstellt wurden. Teils werden identische Spots und Werbemotive in verschiedenen Ländern verwendet, wobei man durch elektronische Bildbearbeitung jeweils ein - mehr oder weniger "echtes" - nationales Kennzeichenschild "montiert".

    Zu ähnlichen Zwecken dienen auch "Kennzeichenschilder" mit Markennamen und Werbeaufschriften, wie sie z.B. auf Messen zum Einsatz kommen. Bei amtlichen Kennzeichen sind diese Abweichungen von den Vergabe-Vorschriften natürlich nicht möglich!

    Zweistellige Kombinationen:
    Zweistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. Mit kurzen Nummern lässt sich ein kürzeres Schild realisieren, da es keine Mindestlänge für Kennzeichenschilder gibt, solange die sonstigen Bestimmungen eingehalten werden. Generell kann eine Zulassungsstelle bereits zugeteilte Kennzeichen ändern - auch gegen den Willen des Fahrzeughalters.

    Wunschkennzeichen - persönliche Nummern:
    Das Zeichen des Verwaltungsbezirks lässt sich natürlich nicht auswählen. Ein Fahrzeug muss in dem Bezirk angemeldet werden, in dem es seinen regelmäßigen Standort hat bzw. haben wird. Ausgenommen sind größere Unternehmen, die mit speziellen Genehmigungen ihren gesamten Fuhrpark in dem Bezirk anmelden können, in dem die Zentrale liegt. Für Privatleute liegt der regelmäßige Standort praktisch immer am Ort des Haupt- bzw. einzigen Wohnsitzes. Anders sieht es bei privat genutzten Firmenwagen aus, die auch am Sitz der Firma angemeldet werden können. Die Frage des "regelmäßigen Standortes" ist in solchen Fällen nicht immer leicht zu klären.

    Bei der Anmeldung eines Fahrzeuges lässt sich bei den meisten Zulassungsstellen eine Erkennungsnummer (im Rahmen der Bestimmungen) aus dem Bestand freier Nummern auswählen. Seit dem 6. November 1991 wird dafür eine zusätzliche, bundeseinheitliche Gebühr von 10,20 € erhoben. Zu beachten ist aber, dass manche Zulassungsstellen bestimmte Kombinationen z.B. nur nach Stadt- oder Landkreis vergeben, und daher auch prinzipiell verfügbare Nummern unter Umständen nicht erhältlich sind. Im Gegensatz zu einigen anderen Staaten werden in Deutschland Autokennzeichen dem Fahrzeug zugeteilt, nicht dem Halter. Beim Verkauf eines Fahrzeugs innerhalb eines Kreises bleibt die Nummer in der Regel für das Fahrzeug bestehen. Die Zulassung wird lediglich auf den neuen Besitzer umgeschrieben. Ansonsten können die Nummern abgemeldeter Fahrzeuge nach Ablauf einer Frist neu vergeben werden. Diese Frist beträgt grundsätzlich ein Jahr. Bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichenschildes wird die Nummer bis zum Wiederauffinden des Schildes gesperrt, höchstens jedoch zehn Jahre. Der Halter ist somit prinzipiell nicht Eigentümer der Nummer, kann sie also z.B. nicht verkaufen. Die Reservierung eines freien Kennzeichzens wird von den Zulassungsbehörden gegen eine Gebühr 2,60 € angeboten.

    Übersicht der Kombinationen (Erkennungsnummern):
    Gruppe I / Einteilung / Berechnung / Kombinationen
    A 1-A 999 bis Z 1-Z 999 26 999 25.974
    AA 1-AA 99 bis ZZ 1-ZZ 99 26 26 99 66.924
    Summe = 92.898

    Gruppe II Einteilung / Berechnung / Kombinationen
    AA 100-AA 999 bis ZZ 100-ZZ 999 26 26 900 608.400

    Gruppe III Einteilung / Berechnung / Kombinationen
    A 1000-A 9999 bis Z 1000-Z 9999 26 9.000 234.000
    AA 1000-AA 9999 bis ZZ 1000-ZZ 9999 26 26 9.000 6.084.000
    Summe = 6.318.000

    Gesamt: 7.019.298 Kombinationen

    Es zeigt sich, dass das 1956 eingeführte Nummernsystem zukunftssicher ist. Selbst für Berlin steht eine ausreichende Nummernreserve zur Verfügung, zumal die Anzahl der Fahrzeuge deutlich unter der Zahl der Einwohner liegt.

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    Technisch geändert am 29.01.2024

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