Kraftfahrzeugkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind, sind Sie verpflichtet, am Fahrzeug neue Schilder anbringen zu lassen.

    Wenn sich eine Stempelplakette und/oder die HU-Plakette vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass jeweils eine neue Plakette auf den Kennzeichenschildern angebracht wird.

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung, d. h. die Vergabe eines neuen Kennzeichens, notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassung, Verkehrssicherung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
    • Hauptuntersuchungsbericht
    • Diebstahlanzeige -wenn vorhanden-
    • Identitätsnachweis für natürliche Personen
      • Personalausweis oder einen Pass im Original
      • Gewerbeanmeldung bei einer Einzelunternehmung
    • Identitätsnachweis für juristische Personen
      • Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung, sofern die aktuelle Anschrift nicht im Handelsregisterauszug angegeben ist,
      • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
      • bei Behörden, Kirchen, Freiberuflerinnen/Freiberuflern: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Erteilung der Vollmacht
      • Personalausweis oder einen Pass einer vertretungsberechtigten Person (laut Handelsregister oder Vereinsregister) im Original

    Bei Vertretungsfällen:

    • Vollmacht und Personalausweis der Vertreterin oder des Vertreters im Original

    Hinweis

    Wenn nur ein Kennzeichen fehlt, bringen Sie bitte das verbliebene Kennzeichen mit.

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de