Kraftfahrzeugkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Online-Zulassungsdienstleistungen (i-Kfz-Stufe 4 - internetbasiertes Zulassungsverfahren)

    Seit einigen Jahren gibt es bereits das internetbasierte Zulassungsverfahren für natürliche Personen. Mit dem Neuerlass der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) zum 01.09.2023 wird im Rahmen von I-KFZ Stufe 4 die "Online-Zulassung" für juristische Personen eingeführt. Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden:

    Eigenzulassungen:

    Die juristische Person lässt ein Fahrzeug online auf sich selbst zu. Das Verfahren ist analog zu I-KFZ-Vorgängen bei natürlichen Personen.

    Großkundenschnittstelle (GKS) - Zulassung für Dritte:

    Über eine GKS beim KBA können juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich selbst, als auch im Rahmen einer Bevollmächtigung für Dritte (Privatkunden) zulassen.
    Für die Nutzung der GKS ist eine Registrierung über das KBA erforderlich.
    Alle Informationen zum Thema GKS erhalten Sie ausschließlich über das KBA und nicht bei der Zulassungsstelle. 

    Bei I-KFZ-Zulassungen ist die sog. sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen möglich (sowohl für juristische-, als auch für Privatpersonen. Dazu wird nach dem Online-Antrag ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt, welcher innerhalb von 30 Minuten runtergeladen werden muss. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht runtergeladen, ist eine sofortige Inbetriebnahme nicht möglich. Der Nachweis ist sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Die Fahrt ist dann für 10 Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich.

    ACHTUNG: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!

    Die Zulassungsbescheinigungen werden inkl. Plaketten im Anschluss an den Zulassungsvorgang per Post an den Halter versandt.

    Das Verfahren zur i-Kfz Stufe 4 lässt sich wie folgt zusammenfassen:
    • Die sofortige Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges direkt nach erfolgreichem Abschluss eines Online-Zulassungsprozesses. Somit ist der Weg frei für das sofortige Losfahren. Hierfür reicht ein temporärer Zulassungsbescheid. Für einen Zeitraum von maximal 10 Werktagen kann auch auf das Anbringen von Plaketten auf die Kfz-Kennzeichen verzichtet werden.
    • Die Nutzungsmöglichkeit der i-Kfz-Prozesse auch durch juristische Personen wie Firmen, Selbstständige etc. Der Zugang für diesen Personenkreis wird erleichtert durch die Erweiterung des Vertrauensniveaus auf "substanziell" sowie die Integration des Unternehmenskonto Bund in die Online-Prozesse.
    • Die Integration weiterer Kennzeichenbereiche in die i-Kfz-Prozesse, u. a. E-Kennzeichen für Elektro- und Hybridfahrzeuge, Saison-Kennzeichen sowie antragsbezogene H-Kennzeichen für Oldtimer.
    • Tageszulassungen, bei denen die Erstzulassung sowie die Außerbetriebsetzung eines Kfz in einem Prozess beantragt werden können.
    • Eine Großkundenschnittstelle (GKS), die die Nutzung der i-Kfz-Prozesse durch vorab qualifizierte Unternehmen im Massenbetrieb über eine Schnittstelle mittels Programm-zu-Programm-Kommunikation ermöglicht. Die Einrichtung der GKS beim KBA erfolgt bereits jetzt im Pilotbetrieb.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f272d33e3f445cbbd214fee1d857ca0b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02251 15-850

    Fax: 02251 15-290

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de