Kraftfahrzeugkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Ein Neufahrzeug aus dem Nicht-EU-Ausland soll zugelassen werden.

    Online-Dienst

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    ID: L100002_03f495f277508bb6c2a12d3d8ccac185

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    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungsstelle Bergheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Hürth

    Adresse

    Hausanschrift

    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

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    Zulassungsstelle Hürth

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    Hausanschrift

    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

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    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

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    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

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    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

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    Hürthpark Gebäude B 100

    50354 Hürth

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    E-Mail: zulassung@rhein-erft-kreis.de

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    50126 Bergheim

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Ausweisdokumente
      (Personalausweis oder Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung)
    • Vollmacht bei Vertretung + Ausweisdokumente des Vollmachtgebers
      Bei Zulassungen auf eine GbR: Von allen beteiligten Personen unterzeichnet inkl. der Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
    • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung (nicht erforderlich bei Gutachten nach § 21 StVZO)
    • ggf. Prüfbericht Sicherheitsprüfung (§ 29 StVZO)
    • Gutachten nach § 21 StVZO oder CoC-Bescheinigung (Übereinstimmungsbescheinigung
    • Ausländischer Fahrzeugbrief, sofern vorhanden, andernfalls ist eine Bescheinigung vom Hersteller/Verkäufer, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungsdokumente ausgestellt wurden, vorzulegen
    • Verzollungsnachweis
    • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Halter unterschrieben (Siehe Downloads oder vor Ort, nur dieses Formular wird vor Ort akzeptiert)
    • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
      Bei Zulassung auf eine GbR muss die EVB Nummer auf die verantwortliche Person ausgestellt sein
    • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug + Ausweisdokumente des Geschäftsführers
      Bei Zulassungen auf eine GbR: Gewerbeanmeldung von allen beteiligten Personen + Ausweisdokumente aller beteiligten Personen
    • Zulassung auf Minderjährige nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsstelle möglich!
    • Bei Zulassungen auf eine GbR: Eine von allen beteiligten Personen unterzeichnete Haftungserklärung, wer als verantwortliche Person eingetragen werden soll

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Die Zulassung erfolgt bei Vorsprache.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kann ich die Schilder auch schon vor meinem Besuch in der Zulassungsstelle kaufen?
    Ja, jedoch muss eine gültige Reservierung des Kennzeichens vorliegen und die Schilder vorschriftsmäßig passend zur Fahrzeugart sein (z.B. kein einzeiliges Autoschild auf Motorrad)

    Kann ich mein Fahrzeug auch bei der Behörde meines Zweitwohnsitzes zulassen?
    Nein, die Fahrzeugzulassung ist nur bei dem Straßenverkehrsamt des Hauptwohnsitzes möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

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