Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online umzuschreiben.
Hierfür benötigen Sie:
- ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp' (alternativ ein Kartenlesegerät)
- ein Konto der BundID
Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).
Sie können die KFZ Umschreibung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.
Gerne können Sie hier auch online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren: Online-Terminvereinbarung
Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggfls. Kennzeichenschilder
- EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Bankverbindung
Als Bevollmächtigte*r benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
- Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten (siehe unter Formulare/Dokumente)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe unter Formulare/Dokumente)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:
- ab 19,90 EUR
Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig.
Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.
Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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