Kraftfahrzeugkennzeichen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Das Ausfuhrkennzeichen kann auch von Personen beantragt werden, die keinen Wohnsitz in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft (EG) haben, jedoch muss die Antragstellerin/der Antragsteller mit Wohnsitz im Ausland eine*n Empfangsbevollmächtigen (natürliche Person) benennen, die/der mit Hauptwohnsitz in Essen gemeldet sein muss.

    Alle Fahrzeuge sind ausnahmslos durch eine/n amtlich anerkannte/n Sachverständige/n einer anerkannten Prüfeinrichtung mit Sitz in Essen identifizieren zu lassen. Die entsprechende Bescheinigung hat max. 3 Werktage (Mo-Sa) Gültigkeit und muss im Rahmen der Antragstellung vorgelegt werden.

    Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens muss ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer erteilt werden.

    Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen nur bei der Zulassungsbehörde in Essen-Steele erfolgen kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0887d645a54e05e91537f689525cfbce

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33999

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33999

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33999

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    • Zulassungsantrag und SEPA-Lastschriftmandat (zum Einzug der Kfz-Steuer)

    Entsprechende Formulare stehen Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Dateien unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung

    • Bei Vorsprache durch eine/n Bevollmächtigte/n

    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrags sowie die Ausweisdokumente der Antragstellerin/des Antragstellers und der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigtem im Original

    • Erklärung zur/zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen

    Ein entsprechendes Formular (Empfangsvollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Nachweis über Identifikation der Fahrgestellnummer

    Durch eine/n amtlich anerkannte/n Sachverständige/n einer anerkannten Prüfeinrichtung mit Sitz in Essen (Gültigkeit: max. 3 Werktage (Mo-Sa))

    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

    HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht zweifelsfrei aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ergibt. Hierüber entscheidet die zuständige Sachbearbeitung

    • Kennzeichenschilder

    Vorlage der gesiegelten Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen

    • Versicherungsbestätigung

    Vorlage einer speziellen Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Export)

    • Gültige Ausweisdokumente im Original

    Ausweisdokumente der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Bevollmächtigten sowie der/des Empfangsbevollmächtigten

    • Bei juristischen Personen innerhalb Deutschlands

    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original

    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument der benannten Vertreterin/des benannten Vertreters

    • Bei Freiberuflern innerhalb Deutschlands

    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerbüros

    • Bei Vereinen innerhalb Deutschlands

    Auszug aus dem Vereinsregister

    • Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) innerhalb Deutschlands

    Gesellschaftervertrag und/oder Gewerbeanmeldung, ein Ausweisdokument im Original der/des zukünftigen Fahrzeughalterin/Fahrzeughalters (benannte/r Gesellschafter/in), eine Zusatz-Vollmacht aller Gesellschafter*innen sowie deren Ausweisdokumente in Kopie

    Ein entsprechendes Formular (Zusatz-Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare pdf-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Bitte beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen nur bei der Zulassungsbehörde in Essen-Steele erfolgen kann.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de