Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Seit dem 01.10.2017 ist eine Eheschließung zwischen Personen verschiedenen Geschlechts als auch gleichen Geschlechts möglich. Eine Anmeldung der Eheschließung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Eheschließenden daher die Wahlmöglichkeit, bei welchem Standesamt die Anmeldung vorgenommen wird. Die Anmeldung kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Die Geltungsdauer kann - z.B. bei Auslandsbeteiligung - jedoch auch kürzer sein.
Eheschließungen am Dienstag und Freitag
dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
freitags von 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Diese Eheschließungstermine finden grundsätzlich im Trauzimmer des Standesamtes im historischen Rathaus statt. Eine virtuelle Führung durch das Rathaus finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".
Eheschließungen am Samstag
In den Monaten November bis Dezember finden die Samstagstrauungen im historischen Rathaus in Paderborn statt. In den Monaten März bis Oktober finden die Trauungen im Audienzsaal des Schlosses im Stadtteil Schloß Neuhaus statt.
Um zu erfahren welche Termine für eine Eheschließung zur Verfügung stehen, können sie sich während der Öffnungszeiten persönlich an das Standesamt wenden. Telefonisch erreichen Sie uns montags bis freitags von 08:00 - 10:00 Uhr.
Eheschließungen im Neuhäuser Schloss
Terminreservierung 2025
Eine telefonische Reservierung ist zwischen 08:00-10:00 Uhr unter der 05251 - 88 13400 möglich.
- Freitagstermin 2025: 25.07./01.08./22.08.
- Samstagstermin 2025: 01.03./05.04./10.05./24.05./07.06./21.06./12.07./26.07./02.08./23.08./06.09./20.09./11.10.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Da jede Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen. Der Auslandsbezug liegt u. a. vor:
- ein oder beide Partner besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Personenstandsurkunden sind im Ausland zu beschaffen
- eine/mehrere Vorehe/n wurde/n im Ausland geschieden
Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.
Voraussetzungen
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte:
- jeder Ehepartner
- sind beide verstorben:
- deren Eltern oder
- deren Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn
Terminreservierungen
Um rechtzeitig mit den Hochzeitsvorbereitungen beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, einen Termin zur Eheschließung "vorreservieren" zu lassen. Verbindlich werden diese Termine aber erst durch die Anmeldung zur Eheschließung, die frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen kann.
Zur Terminabstimmung nehmen Sie bitte zu den angegebenen Öffnungszeiten Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamtes auf (s. unter der Rubrik "Kontakt").
Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 ist die Mitwirkung von Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch können jedoch ein oder zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen müssen volljährig sein und haben sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
Sie können auch erst beim der Termin der Eheschließung benannt werden.
Bis zu zwei Trauzeugen können die Niederschrift zur Eheschließung unterschreiben.
Dolmetscher
Ist mindestens einer der Eheschließenden der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung von den Eheschließenden ein Dolmetscher mitzubringen. Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn während der Eheschließung ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig, nicht mit den Beteiligten verwandt ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument zu legitimieren. Im Einzelfall kann die Inanspruchnahme eines vereidigten/gerichtlich zugelassenen Dolmetschers verlangt werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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