Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch die Standesbeamtin/den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.

    Ihre Trauung in Petershagen erfolgt üblicherweise im Schöffensaal der Begegnungsstätte "Altes Amtsgericht".

    Wahlweise können Sie sich auch in der Wassermühle Döhren (in der Zeit von Mai bis September) oder im "Gartenzimmer" des Herrenhauses der Glashütte Gernheim (LWL-Industriemuseum) trauen lassen. Für andere, individuelle Trauorte sprechen Sie uns an.

    Weitere nützliche Informationen zum Thema Eheschließung finden Sie hier.

    Wichtig: Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung einer Eheschließung vorab einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes.

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßfreiheit 2-4

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-198

    E-Mail: standesamt@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind vom Gesetz unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fälle ein, bei allen anderen Fällen, ist ein Gespräch mit dem Standesamt zu empfehlen. 

    Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen.

    Für von Geburt an deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden.

    • Grundsätzlich gilt, dass jeder der Ehepartner einen Personalausweis oder einen Reisepass vorzulegen hat.

    Darüber hinaus benötigen Sie:

    Sollten Sie noch nie verheiratet gewesen sein/noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben/ledig sein:

    • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt;
    • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. 

    Sollten Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet gewesen sein:

    • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt;
    • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in Deutschland geschlossen wurde,
    • eine neu ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk und rückseitigem Vermerk zur Namensführung in der Vorehe, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik oder in der ehemaligen DDR geschlossen wurde;
    • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. 

    Sollten Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde:

    • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt;
    • eine neu ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk; falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist,Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde;
    • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes;
    • eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung nach § 3 Absatz 1 bis 3 des LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz), sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben.

    Sollten Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:

    • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Kindes oder eine Geburtsurkunde, erhältlich beim Geburtsstandesamt

    In folgenden Fällen sollten sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

    • ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    • ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
    • ein Partner hat im Ausland geheiratet
    • ein Partner ist im Ausland geschieden worden
    • Eheschließung mit Auslandsbeteiligung: Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Die Standesbeamtin muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.

    Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung).

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    • Anmeldung (früher "Aufgebot") zur Eheschließung beim Standesamt 
    • Vorlage aller notwendigen Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Partners: 90,00 Euro beider Partner: 110,00 Euro Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Die Standesbeamtinnen der Stadt Petershagen bieten zusätzlich an einem Samstag im Monat Trauungen im Schöffensaal des Alten AG Petershagens an.

    In diesem Jahr finden die Trauungen an folgenden Terminen statt:

    • 25.05.2024
    • 22.06.2024
    • 27.07.2024
    • 24.08.2024
    • 21.09.2024
    • 26.10.2024

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Die Ehe muss nicht zwingend beim Wohnsitzstandesamt geschlossen werden. Nach erfolgter Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt können Sie bei Ihrem Wunschstandesamt innerhalb von ganz Deutschland heiraten.

    So können Sie also gerne in Petershagen heiraten, auch wenn Sie beide hier gar nicht wohnen. Ihr Wohnsitzstandesamt wird uns Ihren Antrag, nach erfolgter Anmeldung, zusenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de