Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Trauungen finden im Rathaus an jedem Arbeitstag vormittags zu den Öffnungszeiten statt.
Nach Absprache stehen am zweiten und vierten Samstag im Monat das Trauzimmer mit stilvollem Ambiente im Schloss Benkhausen sowie der dortige Park mit seiner malerischen Kulisse für Hochzeitsfotos zur Verfügung.
Auf besonderem Wunsch nimmt - im Rahmen des zeitlich möglichen - auch Bürgermeister Dr. Vieker die Trauung vor.
Die Standesbeamtinnen und der Bürgermeister freuen sich über Ihre Terminanfrage.
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Ansprechpartner
1.3.2 Standesamt (Bürgerbüro)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Alle genannten Urkunden sind als Original und nicht als Kopie einzureichen.
Für von Geburt an deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden.
- Grundsätzlich gilt, dass jeder der Ehepartner einen Personalausweis oder einen Reisepass vorzulegen hat.
Darüber hinaus benötigen Sie:
Sollten Sie noch nie verheiratet gewesen sein/noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben/ledig sein:
- eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt;
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes.
Sollten Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet gewesen sein:
- eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt;
- eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk, wenn die letzte Vorehe in Deutschland geschlossen wurde,
- eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk und rückseitigem Vermerk zur Namensführung in der Vorehe, wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 in der Bundesrepublik oder in der ehemaligen DDR geschlossen wurde;
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes.
Sollten Sie bereits eine Lebenspartnerschaft geführt haben, die aufgelöst wurde:
- eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt;
- eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk; falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist,Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde;
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes;
- eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung nach § 3 Absatz 1 bis 3 des LPartG (Lebenspartnerschaftsgesetz), sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben.
Sollten Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:
- eine neu (vor nicht mehr als 6 Monaten) ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Kindes (keine Geburtsurkunde), erhältlich beim Geburtsstandesamt
In folgenden Fällen sollten sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
- ein Partner hat im Ausland geheiratet
- ein Partner ist im Ausland geschieden worden
- Eheschließung mit Auslandsbeteiligung: Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Die Standesbeamtin muss bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Espelkamp
Die Eheschließung muß bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der/ oder beide Partner seinen/ ihren Wohnsitz hat/ haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden.
Eheschließung an einem anderen Ort
Soll die Eheschließung an einem anderen Ort erfolgen, so setzen Sie sich vor Ihrer weitergehenden Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt Espelkamp dorthin gesandt werden. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben.
Eheschließung im Ausland
Die notwendigen Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland können mit den dort zuständigen Behörden besprochen werden. Deutsche Staatsangehörige haben später die Möglichkeit, die Eheschließung im deutschen Register nachbeurkunden zu lassen. Eine Meldung der Eheschließung bei der Meldebehörde ist zwingend erforderlich. Ausländische Staatsangehörige sollten auch die Ausländerbehörde informieren.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Vorherige Terminvereinbarung
Bitte teilen Sie dem Standesamt Ihren Wunschtermin telefonisch oder mit dem bereitgestellten Onlineformular vorab mit.
Für die Anmeldung der Eheschließung bzw. eine Vorbesprechung mit der zuständigen Standesbeamtin nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung).
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
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