Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Partners. 

    Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. 

    Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Paares.

    Für die entsprechende Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Standesamtes gerne nach telefonischer Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

    Für die Anmeldung der Ehe selbst ist auch eine Terminabsprache von Vorteil.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2b8036357885a748c4b1a90ac41090d4

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 13

    32805 Horn- Bad Meinberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05234 201-321

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind vom Gesetz unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fälle ein, bei allen anderen Fällen, ist ein Gespräch mit dem Standesamt zu empfehlen. 

    Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen.

     

    Benötigte Unterlagen bei von Geburt an deutschen Staatsangehörigen, die volljährig sind und in Deutschland geboren wurden:

    grundsätzlich mitzubringen, je Partner:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, die nicht älter als 6 Monate ist (keine Geburtsurkunde, erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt - ist Detmold das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)
    • eine Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, die nicht älter als 14 Tage ist (keine Meldebescheinigung, erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes - ist Schiedr-Schwalenberg der Wohnsitz liegt diese bereits vor)

    Außerdem,...

    ...wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:

    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der unmittelbar vorangegangenen Vorehe mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
    • falls die Auflösung in der Urkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
    • zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Bringen Sie am besten alle Heiratusurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile oder Abschriften aus dem Familienbuch

    ...wenn Sie schon eine Lebenspartnerschaft begründet haben und diese aufgelöst wurde:

    • eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk, die nicht älter als 6 Monate ist; 
    • falls die Auflösung in der Lebenspartnerschaftsurkunde nicht eingetragen ist, Auflösungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
    • eine Bescheinigung über die namensrechtliche Erklärung, sofern Sie während Ihrer Lebenspartnerschaft einen anderen Namen erklärt haben

    ... wenn Sie gemeinsame, in Deutschland geborene, Kinder haben:

    • die Geburtsurkunde aller Kinder (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt - ist Detmold das Geburtsstandesamt liegt diese bereits vor)
    • die Sorgeerklärung der Eltern, sofern vorhanden

    Eine Vorsprache beim Standesamt ist in allen anderen Fällen zu empfehlen. Insbesondere wenn ein Partner (oder ein gemeinsames Kind)...

    • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat
    • nicht in Deutschland geboren ist
    • eingebürgert wurde
    • im Ausland geheiratet hat
    • im Ausland geschieden wurde

    Bei Auslandsbeteiligung muss neben dem deutschen Recht auch ausländisches Recht beachtet werden, deswegen kann eine generelle Aussage über notwendige Unterlagen nicht getroffen werden.

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Eheschließung im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland - § 34 Personenstandsgesetz (PStG)

     

    Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer - § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall und kann nicht pauschal angegeben werden.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Partners: 90,00 Euro beider Partner: 110,00 Euro Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de