Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sie wollen heiraten?


    Mit diesem Wunsch sind Sie nicht allein: Jedes Jahr geben sich rund 150 Paare im Standesamt Lüdinghausen das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. 

    Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen das Standesamt vor. Wir erläutern Ihnen auch gerne die Möglichkeiten der Namensführung und wie Sie vorzugehen haben, sollten Sie leider nicht in Lüdinghausen, sondern im Ausland heiraten wollen.

    Die folgenden Hinweise sollen Ihnen dabei helfen, diese Hürden mit Leichtigkeit zu nehmen.

    Am Anfang steht die Anmeldung zur Eheschließung , zu der Sie ein paar wichtige Unterlagen mitbringen sollten. Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin!

    Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn:

    • beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
    • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
    • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
    • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Lüdinghausen haben und
    • Sie in Lüdinghausen geboren wurden.
    Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

    Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt,  benötigen Sie folgende Unterlagen (Urkunden sollen neueren Datums sein, nicht älter als 1 Jahr):

    1. Wenn der Hauptwohnsitz nicht Lüdinghausen ist, eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung soll nicht älter als einen Monat sein.

    2. Wenn Sie nicht in Lüdinghausen geboren sind eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

    3. Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk  vorlegen.


    Wenn das erforderliche Dokument beim Standesamt Lüdinghausen aufbewahrt wird, greifen wir auf die bei uns geführten Bücher zurück; ist die geforderte Eheurkunde jedoch bei einem anderen Standesamt auszustellen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort.

    Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

    In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

    - eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    - eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
    - eine/r der Verlobten ist selbst minderjährig
    - eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
    - die Verlobten haben gemeinsame Kinder
    - eine/r der Verlobten ist adoptiert
    - eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
    - eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

    Was ist zu beachten, wenn einer der Ehegatten Ausländer ist?

    Ein Ausländer muss, bevor er eine Ehe eingeht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das er von seiner Heimatbehörde bekommt. Dadurch wird nachgewiesen, dass nach dem Heimatrecht des Ausländers keine Ehehindernisse vorliegen.

    Es gibt Länder, die ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht ausstellen, oder die Beschaffung eines solchen Zeugnisses ist nicht möglich (Nachweis erforderlich). In diesen Fällen kann ein Antrag beim zuständigen Standesamt gestellt werden, der an das Oberlandesgericht weitergeleitet wird. Der Präsident des Oberlandesgerichtes (in Coesfeld: Hamm) kann nach Prüfung Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilen.

    Weitere Hinweise:

    • Alle vorzulegenden Urkunden in nichtdeutscher Sprache müssen von einem anerkannten vereidigten Dolmetscher übersetzt und beglaubigt werden.
    • Die Urkunden sind jeweils im Original sowie in der Übersetzung vorzulegen
    • Wenn jemand der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist ein Dolmetscher bei der Anmeldung selbst und bei der eigentlichen Trauung erforderlich.
      Dies gilt auch dann, wenn ein Trauzeuge der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

    Hinweis für Verlobte unter 18 Jahren: Grundsätzlich kann eine Ehe nach deutschem Recht nur eingehen, wer achtzehn Jahre alt ist und wer geschäftsfähig ist. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Das zuständige Familiengericht kann auf Antrag Befreiung erteilen, wenn der oder die Antragsteller/in das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist (sogenannte Befreiung von der Ehemündigkeit durch das Familiengericht).

    Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung vorab telefonisch einen Termin! 

    Montag bis Freitag                          8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Montag und Dienstag                     14.00 Uhr - 16.00 Uhr  
                                                                                      
    Donnerstag                                    14.00 Uhr - 17.00 Uhr

    Trautermine sind zu den Öffnungszeiten und darüber hinaus am ersten und dritten Freitagnachmittag von 13.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr, am ersten Samstag von 10.00 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr und am letzten Samstag von 10.00 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_89fd329ec8d62331353dd850fa0ad681

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-431

    Fax: 02591 926-439

    E-Mail: standesamt@stadt-luedinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 4: Bildung, Sport und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Borg 2

    59348 Lüdinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02591 926-400

    Fax: 02591 926-409

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Partners: 90,00 Euro beider Partner: 110,00 Euro Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lüdinghausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de