Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Beschreibung
Hinweise für Waldfeucht
Wenn Sie heiraten möchten, muss vorher beim Standesamt die Ehe angemeldet werden. Zuständig für die Anmeldung der Ehe ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Heiraten können Sie vor jedem anderem Standesamt in Deutschland.
Sie können die Ehe beim Standesamt der Gemeinde Waldfeucht nur anmelden, wenn einer der Eheschließenden in der Gemeinde Waldfeucht wohnt. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin geschehen.
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt vom Einzelfall ab. In folgenden Fällen sollten Sie sich vor der Anmeldung beim Standesamt erkundigen:
- einer der Eheschließenden war bereits einmal verheiratet,
- die Eheschließenden haben gemeinsame Kinder,
- einer der Eheschließenden oder beide Eheschließenden besitzt/besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit,
- einer der Eheschließenden wurde nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Ist es für beide Eheschließenden die erste Ehe, sind beide volljährig und Deutsche, dann reichen im Regelfall:
- erweiterte Meldebescheinigung Ihres Wohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz in der Gemeinde Waldfeucht),
- max. 6 Monate alter Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt vom Standesamt des Geburtsortes) - entfällt bei Geburt in der Gemeinde Waldfeucht,
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Können nicht beide Eheschließenden zur Anmeldung erscheinen, wird eine Vollmacht benötigt
Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis der Angaben erforderlich ist.
Fristen
Die Eheanmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.
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erforderliche Unterlagen
- Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- die Geburtsurkunden
Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Voraussetzungen
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte:
- jeder Ehepartner
- sind beide verstorben:
- deren Eltern oder
- deren Kinder
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.
Kosten
Hinweise für Waldfeucht
- 40,00 Euro Anmeldung
- 66,00 Euro Anmeldung mit Ausländerbeteiligung
- 100,00 Euro Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten
- 10,00 Euro Eheurkunde
- 5,00 Euro jede weitere Urkunde
- 10,00 Euro bis 33,00 Euro Stammbuch
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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