Eheschließung Registrierung
Beschreibung
Hinweise für Goch
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
Es besteht keine Verpflichtung die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber diese hat natürlich Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich beim registerführenden Standesamt eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht. Darüber hinaus haben Sie als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen in vielen Fällen erleichtert.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist hier anerkannt, wenn die formellen und materiellen Ehevoraussetzungen vorliegen. Dies wird anhand der - je nach Fallkonstellation sehr unterschiedlichen - Dokumente vor der Nachbeurkundung im zuständigen Standesamt geprüft.
Diese Prüfung ist auch dann notwendig, wenn die Ehe nicht nachbeurkundet, dafür aber im Melderegister der Familienstand geändert werden soll. In diesem Fall ist das die Aufgabe des Bürgerservices.
Hinsichtlich der Antragsberechtigung bedarf es in den meisten Fällen der deutschen Staatsangehörigkeit eines Ehegatten. Auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besteht ein Antragsrecht.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Weitere antragsberechtigte Personenkreise sind Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.07.1951 mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Bei Aufenthalt in Deutschland: Die für die Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe notwendigen Dokumente sind zuvor mit dem Standesamt telefonisch abzustimmen und bei Vollständigkeit dort einzureichen. Sobald der Vorgang beurkundungsreif vorbereitet ist, kann ein Termin zur Vorsprache vereinbart werden. In diesem Termin werden z. B. Antragsformulare ausgedruckt und unterschrieben, namensrechtliche Erklärungen abgegeben, ein Stammbuch erworben, Urkunden ausgestellt, die Gebühren entrichtet usw.
Bei Aufenthalt im Ausland: Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die nächste deutsche Auslandsvertretung. Wenn dort alle notwendigen Dokumente vorgelegt wurden, gelangt der Antrag auf dem Postweg an das zuständige Standesamt.
Fristen
Hinweise für Goch
Es gibt keine Frist für die Antragstellung auf Nachbeurkundung. Es wird in erster Linie auf die deutsche Staatsangehörigkeit der antragsberechtigten Person abgestellt.
Kosten
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- Nachbeurkundung: 40,00€ bis 65,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Wenn Sie sich momentan im Ausland aufhalten, können Sie den Antrag auf Nachbeurkundung über die deutsche Auslandsvertretung in Ihrer Nähe stellen. Auch in diesen Fällen können Sie zuvor hinsichtlich der notwendigen Dokumente mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland Kontakt aufnehmen, um späteres Nachfordern von Unterlagen zu vermeiden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
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