Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Remscheid

    Sie möchten gerne einen Termin für Ihre Eheschließung reservieren? Dann sind Sie hier genau richtig.

    Eheschließungen müssen vorher in Remscheid schriftlich oder mündlich unter Einreichung aller notwendigen Unterlagen angemeldet werden, wenn Sie beide in Remscheid wohnhaft sind. Ist nur einer der Partner in Remscheid gemeldet, können Sie die Ehe auch am Standesamt des Wohnorts des anderen Partners anmelden (siehe Anmeldung Eheschließung).

    Bitte beachten Sie, dass die Eheschließung durch uns abgesagt wird, wenn nicht spätestens vier Wochen vor dem Eheschließungstermin alle vollständigen Unterlagen vorliegen (Anmeldungformular, Urkunden, Infoblätter, Zahlungsnachweise).

    Ihren Trautermin können Sie online in unserem Traukalender kostenpflichtig reservieren, im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail, die Sie über die weiteren Schritte informiert.

    Eine Reservierung ist ungefähr 6 Monate im Voraus möglich (26 Wochen).

    In besonders eiligen Fällen (Nottrauung) senden Sie uns bitte eine E-Mail oder nehmen über unser Infotelefon oder das Service-Center mit uns Kontakt auf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 1

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

    Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

    bei Geburt der Eheleute in Deutschland:

    • die Geburtsurkunden

    Bei Geburt der Eheleute im Ausland:

    • die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung

    War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
    • gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts

    Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

    • Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Partners: 90,00 Euro beider Partner: 110,00 Euro Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro Ausfertigung der Eheurkunde: ein Exemplar: 10,00 Euro jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Remscheid

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de