Eheschließung Registrierung

    Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

     
    Sie möchten heiraten!

    Was ist vor der Eheschließung zu tun?
    Die Eheschließung muss beim Standesamt, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat, angemeldet werden.

    Wohnen beide Verlobte nicht in Mönchengladbach, wollen aber gerne hier heiraten, melden sie die Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnortes an und teilen dort mit, dass sie im Standesamt Mönchengladbach heiraten möchten. Der Standesbeamte des Wohnsitzes wird dann alle Unterlagen an das Standesamt Mönchengladbach weiterleiten.

    Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig. Ein Heiratstermin kann innerhalb dieser Zeit festgelegt werden, sofern nicht vorgelegte Unterlagen (z.B. Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischen Verlobten) eine kürzere Gültigkeit aufweisen.
    Auch kurzfristige Termine sind grundsätzlich unter Berücksichtigung vorheriger Terminabsprachen mit anderen Paaren möglich.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d6b110dbbb1fab1bfdd059df5696016c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goebenstraße 4 - 8

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-54321

    Fax: 02161 25-53295

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

     

    Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet?

    Dann benötigen Sie normalerweise folgende Unterlagen:

    • gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (entfällt bei Wohnsitz in Mönchengladbach), die nicht älter als 14 Tage sein soll
    • aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes). Die Vorlage entfällt, wenn Ihre Geburt in Mönchengladbach beurkundet wurde.
    • Sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so legen Sie bitte deren Geburtsurkunde, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung vor.

     

    Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und waren einmal verheiratet?

    Dann benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:

    • aktuellen Auszug aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (entfällt bei Beurkundung in Mönchengladbach) und
    • zusätzlich das Scheidungsurteil

     

    Sind einzelne oder mehrere Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, die von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein können. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern im Standesamt.

    Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung werden weitere, im Heimatrecht des ausländischen Verlobten begründete, Unterlagen benötigt. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich sein. War einer der Verlobten schon einmal im Ausland verheiratet und / oder wurde er dort geschieden, ist möglicherweise die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Eine vorherige persönliche Information beim Standesbeamten durch einen der Verlobten oder ausnahmsweise durch einen Dritten ist wegen der Vielseitigkeit der ausländischen Rechtsvorschriften erforderlich.
    Grundsätzlich sollen beide Verlobten die Eheschließung persönlich im Standesamt anmelden; sollte einer jedoch verhindert sein, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten mit einer schriftlichen Beitrittserklärung des anderen Partners die Anmeldung vornimmt. Diese Formulare sind im Standesamt erhältlich und stehen unter der Bezeichnung "Beitrittserklärung" unter Downloads bereit.
    Eine formlose Vollmacht ist nicht ausreichend.

     

    Voraussetzungen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

    Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:

    • deutsche Staatsangehörige
    • Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

    Antragsberechtigte:

    • jeder Ehepartner
    • sind beide verstorben:
      • deren Eltern oder
      • deren Kinder

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.

    • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
    • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
    • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

    Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

     

    Die Bearbeitungsgebühr für die Terminreservierung beträgt 20 €. Diese Bearbeitungsgebühr wird auf die Anmeldegebühr für die Eheschließung angerechnet.

     

    Die Anmeldegebühr für eine Eheschließung mit ausschließlich deutscher Beteiligung beläuft sich auf 50 €; die Anmeldegebühr für eine Eheschließung mit ausländischer Beteiligung beträgt 66 €.

    • Eheurkunde: 14,00 Euro
    • eventuelle Erklärung zur Namensführung: 21,00 Euro
    • Kosten für ein Stammbuch, falls erwünscht, liegen zwischen 20,00 und 73,00 Euro

     

    Sie können die Gebühr (bei der Reservierung über den TKO Traukalender Online) ganz unkompliziert online per elektronischem Bezahlsystem (ePayment: Paypal, Kreditkarte, PayDirekt) bezahlen. Bei Terminreservierung vor Ort ist die Zahlung bar und per EC-Karte (EC-cash).möglich.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.

    Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de