Außer Kraft - Wohnsitz Änderung des Wohnsitzes innerhalb der selben Stadt oder Gemeinde
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Anmeldung: Wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Detmold ziehen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Ummeldung: Eine Online-Ummeldung innerhalb Detmolds ist zur Zeit aufgrund von Systemumstellungen nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Abmeldung: Sie möchten sich ins Ausland abmelden? Dann klicken Sie hier!
Für die An- und Ummeldung muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorliegen!
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich an- um- oder abmelden möchten
- gfs. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
- Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (bei Eigentum bitte selbst ausfüllen)
- bei Minderjährigen: gfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
- wenn weitere volljährige Personen (beispielsweise Partner*in, volljährige (Stief-)Kinder, volljährige Geschwister etc.) mit umgemeldet werden sollen: schriftliche formlose Vollmacht mit Unterschrift
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen diesen persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person damit beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Siganturgesetz (SigG). Sollten Sie anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden, können Sie diese Möglichkeit jedoch nicht nutzen und müssen wie oben beschrieben vorgehen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
Bei Zuzügen innerhalb Deutschlands ist die Anmeldung auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Zur Bearbeitung der Anmeldung ist dann eine unterschriebene Vollmacht, der Personalausweis/Reisepass der anzumeldenden Person, die Wohnungsgeberbestätigung und der Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigen Person vorzulegen.
Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden.
Wichtig:
Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich (s. rechts).
Bei Zuzügen nach Detmold von einer Stadt/Gemeinde des Kreises Lippe können Sie in der Bürgerberatung Ihren Kfz-Schein ändern. Weitere Informationen finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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