Reisegewerbe AnzeigeOnline erledigen

    Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

    Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Welver

    Im stehenden Gewerbe sind der Beginn eines Gewerbes, eine Veränderung (Wechsel des Gegenstandes, Ausdehnung der Betriebes, Verlegung des Betriebes) und die Aufgabe des Gewerbes anzuzeigen.Bei bestimmten Gewerbearten wie z. B. Gaststätten, Makler- und Bauträgern, Pfandleihern, Versteigerern etc. sind besondere Erlaubnisse erforderlich.Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Ladengeschäft, Büro, Gaststätte o. ä.) als Haupt- oder Filialbetrieb führen. Es ist unerheblich, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeführt wird.Für die Gewerbeanzeige gibt es bundeseinheitliche Vordrucke. Fragen zur Gewerbeanzeige, über die Notwendigkeit von Unterlagen und das Verfahren werden online unter folgendem Link beantwortet: www.go.nrw.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Welver

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384/51201

    Fax: 02384/51230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Welver

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02384/51201

    Fax: 02384/51230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    05 Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Welver

    An-Ab-Ummeldeformular (mit Originalunterschrift, eine Übersendung per Fax bzw. Mail ist nicht gültig)Personalausweis oder Reisepass bei Ausländern: Aufenthaltserlaubnis ggfls. Handelsregistereintragung

    Formulare

    Hinweise für Welver

    • Formulare: Gewerbeanmeldung
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Welver

    • Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Welver

    § 14 Gewerbeordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Welver

    • Die Anzeige einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit können Sie vor Ort bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung vornehmen. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Hinweise für Welver

    Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Welver

    • Keine

    Kosten

    Hinweise für Welver

    Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26,-für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: Euro 33,-für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: Euro 13,-Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden Gebühr: Euro 15,- Für eine Gewerbeabmeldung wird keine Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Welver

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver

    GewerbeummeldungGewerbeanmeldungGewerbeabmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de