Reisegewerbe Anzeige

    Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

    Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Wenden

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer  - gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben - selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6849905acfd1778eaaa59ae05e74f32d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 75

    57482 Wenden

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Wenden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 75

    57482 Wenden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02762/ 406 317

    Fax: 02762/ 1667

    E-Mail: ordnungsamt@wenden.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wenden

    Da mehrere Unterlagen erforderlich sein können, empfiehlt es sich, eine vorherige Anfrage bei der Gewerbemeldestelle zu stellen.

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Beginn eines anzeigepflichtigen Reisegewerbes, für das nicht bereits nach der Gewerbeordnung eine Anzeigepflicht besteht.

    Damit Sie Ihrer Anzeigepflicht rechtzeitig nachkommen, müssen Sie

    • das entsprechende Antragsformular ausfüllen und vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit der zuständigen Behörde zusenden

    • dem Antragsformular die erforderlichen Unterlagen beifügen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 12 GewO
    • § 15 Abs. 1 GewO
    • Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
    • § 55c Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    • Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer „reisegewerbekartenfreien Tätigkeit“ können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
    • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
    • Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen .

    Fristen

    Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah , sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wenden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wenden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wenden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de