Reisegewerbe Anzeige

    Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

    Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Meinerzhagen

    Zu den Gewerbeangelegenheiten gehören die An- und Abmeldung eines Gewerbes, die Auskunft aus dem Gewerberegister sowie die Ausstellung der Reisegewerbekarte. Bitte nehmen Sie unter Verwendung des entsprechenden Formulars Kontakt zu uns auf.

    Achtung: Sollten Sie die Formulare für Gewerbemeldungen über die Internet-Seite eines externen Anbieters ausfüllen, werden Ihnen von diesem zusätzliche und im Einzelnen sogar erhebliche Kosten auferlegt. Es handelt sich hierbei nicht um ein Service-Angebot der Gewerbeämter. Bitte beantragen Sie Ihre Gewerbemeldungen daher immer nur über die Homepage der jeweiligen Stadt des zuständigen Gewerbeamtes und dem dort angegliederten Serviceportal.

     

    Gewerbe-Änderungsmitteilung

    Eine Änderungsmitteilung ist in den folgenden Fällen möglich:

    1. Aufgabe von Tätigkeiten
    2. Nebenerwerb wird Haupterwerb
    3. Haupterwerb wird Nebenerwerb
    4. Änderung in der Wohnanschrift
    5. Änderung in der Anschrift der Hauptniederlassung
    6. Zweigstelle wird Hauptniederlassung
    7. Hauptniederlassung wird Zweigstelle
    8. Benennung eines neuen gesetzlichen Vertreters
    9. Ausscheiden eines gesetzlichen Vertreters
    10. Sonstige Gründe für die Änderungsmitteilung (Nicht Ummeldung o. ä. - siehe unten)

    In den folgenden Fällen handelt es sich um eine Gewerbeummeldung (gem. § 14 Abs. 1 S. 1 und 2 GewO) und kann somit nicht über eine Änderungsmitteilung erfolgen:

    1.    Die Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde
    2.    Die Änderung des Firmennamens
    3.    Die Namensänderung
    4.    Die Erweiterung der Tätigkeit
    5.    Die Änderung der Tätigkeit

    Voraussetzungen

    Eine Änderungsmitteilung ist nur dann möglich, wenn es sich nicht um einen als Ummeldung anzeigepflichtigen Vorgang nach § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Gewerbeordnung (GewO) handelt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    1. Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Pass),
    2. Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
    3. Ggf. aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
    4. Ggf. Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
    5. Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
    6. Ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister),
    7. Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages).

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Eine Änderung muss der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitgeteilt werden. 

    Rechtsgrundlage

    Art. 5 Abs. 1 d) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Art. 16 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Meinerzhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 11

    58540 Meinerzhagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02354-77134

    Fax: 02354-77220

    E-Mail: gewerbe@meinerzhagen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FD 2/32 - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 9 - 15

    58540 Meinerzhagen

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers / Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“, wenn Antragsteller*in nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt
    • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie: bei eingetragenen Unternehmen einen Registerauszug (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister), bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
      • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Beginn eines anzeigepflichtigen Reisegewerbes, für das nicht bereits nach der Gewerbeordnung eine Anzeigepflicht besteht.

    Damit Sie Ihrer Anzeigepflicht rechtzeitig nachkommen, müssen Sie

    • das entsprechende Antragsformular ausfüllen und vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit der zuständigen Behörde zusenden

    • dem Antragsformular die erforderlichen Unterlagen beifügen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 12 GewO
    • § 15 Abs. 1 GewO
    • Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
    • § 55c Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    • Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer „reisegewerbekartenfreien Tätigkeit“ können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
    • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
    • Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen .

    Fristen

    Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

    Bearbeitungsdauer

    Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah , sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Meinerzhagen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Meinerzhagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de