Reisegewerbe Anzeige

    Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

    Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Unter dem sogenannten Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, z. B. so genannte "fliegende Händler" oder Standinhaber:in auf privaten Märkten.

    Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis, die sogenannte Reisegewerbekarte. Zu beantragen und mitzuführen ist die Reisegewerbekarte von dem/der Unternehmer:in, aber auch von seinen Angestellten.

    Ein Reisegewerbe im Sinne von § 55 der GewO betreibt, wer

    • gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen anbietet oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

    Nicht zum Reisegewerbe gehört die Teilnahme an "festgesetzten Märkten". Wer also einen Marktstand auf einem vom Ordnungs- oder Gewerbeamt festgesetzten Wochenmarkt eröffnen will, muss sich lediglich an den Marktleiter wenden.

    In Lage werden die Wochenmärkte von der Deutschen Marktgilde organisiert und durchgeführt.

    Die Organisation und Durchführung der Kirmesveranstaltungen/ Jahrmärkte liegt in den Händen der Firma Steuer in Lemgo.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Lage

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232/60 13 28

    Fax: 05232/60 14 44

    E-Mail: s.detert@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lage

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232/60 13 28

    Fax: 05232/60 14 44

    E-Mail: s.detert@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Formeller Antrag mit Vordruck
      Den Vordruck können Sie herunterladen und ausgefüllt mitbringen
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9).  
      Zu beantragen im Bürgerservice, Am Drawen Hof 1. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben
    • Führungszeugnis (Belegart 0)
      Zu beantragen im Bürgerservice, Am Drawen Hof 1. Bei der Beantragung ist als Verwendungszweck "Reisegewerbekarte" anzugeben
    • Bescheinigung in Steuersachen.
      Zu beantragen beim Finanzamt Detmold. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist dort beim zuständigen Finanzamt eine weitere Bescheinigung in Steuersachen zu beantragen.
    • Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z.B. Feilbieten von Imbisswaren):
      Bei Zubereitung von Speisen außerhalb des Verkaufswagens, ist der Herstellungsraum nachzuweisen.
      Die Abnahme erfolgt durch die Lebensmittelaufsicht.

    Formulare

    Hinweise für Lage

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Beginn eines anzeigepflichtigen Reisegewerbes, für das nicht bereits nach der Gewerbeordnung eine Anzeigepflicht besteht.

    Damit Sie Ihrer Anzeigepflicht rechtzeitig nachkommen, müssen Sie

    • das entsprechende Antragsformular ausfüllen und vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit der zuständigen Behörde zusenden

    • dem Antragsformular die erforderlichen Unterlagen beifügen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage

    • § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 12 GewO
    • § 15 Abs. 1 GewO
    • Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
    • § 55c Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    • Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer „reisegewerbekartenfreien Tätigkeit“ können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
    • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
    • Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah, sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte liegt bei 110,00 Euro.

    Zu den Ausstellungsgebühren kommen die Gebühren für die Ausstellung des Führungszeugnisses und des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro dazu. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de