Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Wer im sogenannten "Reisegewerbe" außerhalb einer festen Betriebsstätte Waren oder Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt hierfür eine Reisegewerbekarte. Dies betrifft auch unselbständig Beschäftigte.
Die Bearbeitungszeit eines Antrages auf Erteilung einer Reisegewerbekarte beträgt in der Regel 4 - 6 Wochen (u.a. wegen der bei anderen Behörden einzuholenden Auskünfte).
Nach Erteilung der Reisegewerbekarte und Aufnahme der Tätigkeit ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9 zur Vorlage bei Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (wird von dem für Sie zuständigen Finanzamt ausgestellt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- Auskunft aus der Schuldnerkartei (wird von Amts wegen beantragt)
Imbisswagen
- Bescheinigung, dass der Imbisswagen den Lebensmittelrichtlinien entspricht (wird von dem für Sie zuständigen Veterinäramt ausgestellt)
- Belehrung gemäß § 43 Absatz 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IFSG) (wird von dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt ausgestellt)
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
Beginn eines anzeigepflichtigen Reisegewerbes, für das nicht bereits nach der Gewerbeordnung eine Anzeigepflicht besteht.
Damit Sie Ihrer Anzeigepflicht rechtzeitig nachkommen, müssen Sie
-
das entsprechende Antragsformular ausfüllen und vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit der zuständigen Behörde zusenden
- dem Antragsformular die erforderlichen Unterlagen beifügen
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 12 GewO
- § 15 Abs. 1 GewO
- Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV)
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
- Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer „reisegewerbekartenfreien Tätigkeit“ können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
- Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
- Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen .
Fristen
Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Bearbeitungsdauer
Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah , sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
Hinweise für Bergisch Gladbach
300,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 08.09.2022