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    Streitschlichtung

    Hinweise für Issum

    Beschreibung

    Hinweise für Issum

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    Die Schiedspersonen der Gemeinde Issum bieten zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Bürgern in Issum ihren Rat an und fördern das konfliktlösende Gespräch miteinander. Zum einen ist der Gang zu den Schiedspersonen kostengünstiger für die Bürger als eine Privatklage, zum anderen entlastet es die Gerichte. Das Schiedsamt wird ehrenamtlich ausgeübt.

    Die Ansprechpartner in Issum sind:

    • Schiedsmann: Bernhard Greitmeier, Ammerweg 10, Issum, Telefon 02835  2775, E-Mail: bernhard.greitemeier@t-online.de
    • Stellvertretender Schiedsmann: Peter Weggen, Weseler Straße 29, Issum, Telefon 02835 440752, E-Mail: weggen.peter@t-online.de

    Das Schiedsamt führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche und nicht-vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen oder an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

    Die Schiedsstelle leitet das Schlichtungsverfahren auf Antrag einer Konfliktpartei ein. Bei Antragstellung ist ein Kostenvorschuss zu entrichten.

    Ziel des Schlichtungsverfahrens ist immer ein Vergleich zwischen den beteiligten Personen.
    Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr ab 20,00 € bei erfolgloser Schlichtung und bei einem zustande gekommenen Vergleich ab 30,00 € fällig. Außerdem werden die anfallenden Auslagen (zum Beispiel Postzustellungskosten und Schreibauslagen) berechnet.

    Die Fälle werden nichtöffentlich verhandelt. Beide Parteien sind verpflichtet, zur Schlichtungsverhandlung persönlich zu erscheinen und dürfen einen Beistand mitbringen.

    Die Schiedsstelle ist auch zuständig für Strafsachen als Vergleichsbehörde, bevor eine Privatklage beim Amtsgericht eingereicht werden kann. Ein Schlichtungsverfahren ist unbedingt erforderlich, bevor eine Privatklage beim Amtsgericht erhoben werden kann.

    Bei folgenden Delikten ist deshalb zunächst ein Schlichtungsverfahren durchzuführen:

    • Hausfriedensbruch
    • Beleidigung
    • Verletzung des Briefgeheimnisses
    • Körperverletzung
    • Bedrohung

    Können sich die Parteien bei der Schiedsstelle nicht einigen, stellt die Schiedsstelle für eine eventuelle Privatklage eine Bescheinigung aus. Terminabsprachen mit den Schiedspersonen können jeweils vereinbart werden.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrlichkeit 7-9

    47661 Issum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 35 / 10 18

    E-Mail: buergerbuero@issum.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Apothekerkammer Nordrhein KöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststr. 4

    40213 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211-83880

    Fax: 0211-8388222

    E-Mail: info@aknr.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2021

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de