Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Pflanzenschutzrecht

    Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Pflanzenschutzrecht anzeigen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

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    Online-Dienst

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    ID: L100002_91928438671500bcd6ab6aa684ef8a72

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    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Fachbereich 51 Betriebswirtschaft, Bauen, Energie, Arbeitnehmerberatung - Sachverständigenwesen -

    Adresse

    Hausanschrift

    Nevinghoff 40

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251/23760

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: poststelle@lwk.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    § 13a  Absatz 6 Gewerbeordnung, Satz 2 (GewO) i.V.m. § 9 Abs. 1 PflSchG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de