Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T

    Fahrerlaubnis - Erteilung erstmalig für die Klasse T beantragen

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.

    Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:

    • 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T
    • 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren
    • 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
    • 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2
    • 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
    • 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

    Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6e4c2b09cab73d7a485220deeb0a1843

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung

    Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtestbescheinigung

    Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich

    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung

    Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich

    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
    • Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Löhne

    Für Fahrerlaubnis-Anträge im Löhner Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Löhne sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. 

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. 

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen. Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Titel: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de