Fahrerlaubnis - Erteilung erstmalig für die Klasse T beantragen
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Nähere Informationen zur Fahrerlaubnis finden Sie hier.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen natürlich auch die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
16 Jahre für die Klasse T (Zugmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit);
18 Jahre für die Klasse T (Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit).
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Erkelenz
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Erkelenz