Fahrerlaubnis - Erteilung erstmalig für die Klasse T beantragen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Erstantrag oder Erweiterung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab. Eine Fahrerlaubnis wird auf Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt.
Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen (Dauer 4 - 6 Wochen) wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragt. Alles Weitere im Zusammenhang mit der theoretischen und praktischen Prüfung erfahren Sie in der Fahrschule.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
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Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- Fahrschulanmeldung,
- ein Lichtbild (35 x45 mm Hochformat ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster-Hilfe (neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten),
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T,
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C1, C, C1E und CE, sowie D1, D, D1E und DE,
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
- testpsychologisches Gutachten für die Klassen D1, D, D1E und DE (bei erstmaliger Erteilung der v. g. Klassen sowie bei Verlängerung ab Vollendung des 50. Lebensjahres),
- Führungszeugnis der Belegart O "zur Vorlage bei einer Behörde" für die Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E.
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
16 Jahre für die Klasse T (Zugmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit);
18 Jahre für die Klasse T (Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit).
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
Hinweise für Städteregion Aachen