Fahrerlaubnis - Erteilung erstmalig für die Klasse T beantragen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt. Für den erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (Führerschein) müssen Sie persönlich einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Pass
- Biometrisches Passbild (kann auch gegen eine Gebühr von 6,00 EUR vor Ort aufgenommen werden)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe
- Anmeldebescheinigung der Fahrschule
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
16 Jahre für die Klasse T (Zugmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit);
18 Jahre für die Klasse T (Zugmaschinen bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit).
Rechtsgrundlage(n)
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- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.
Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht notwendig. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Weitere Informationen
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- Bei Minderjährigen wird die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters vorausgesetzt
- Sie können den Antrag bereits 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters stellen
- Für die Beantragung kann auch die jeweilige Fahrschule in Leverkusen (sofern der Service angeboten wird) bevollmächtigt werden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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