Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse T

    Fahrerlaubnis Erteilung

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Für die Erteilung der Fahrerlaubnis einer bestimmten Klasse ist das entsprechende Mindestalter erforderlich:
    - 15 Jahre: AM
    - 16 Jahre: A1, L und T
    - 18 Jahre: A2, B, BE, C1 und C1E

    21 Jahre: C, CE und D1, D1E

    24 Jahre: A und D, DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    §§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Sie erhalten die Antragsformulare durch Ihre Fahrschule. Diese reichen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde ein. Von dort wird der Antrag zum zuständigen Straßenverkehrsamt Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.

    Nach Antragstellung stellt die Fahrerlaubnisbehörde fest, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert den Bewerber gegebenenfalls zur Vorlage von ergänzenden Nachweisen über seine Kraftfahrereignung auf.

    Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, erhält der TÜV den Auftrag, die Prüfung(en) abzunehmen. Ein Prüfauftrag an den TÜV verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrages beim TÜV oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wird. Die Fahrerlaubnis wird nach Bestehen der Prüfung grundsätzlich durch den Prüfer ausgehändigt. In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnis durch die Zulassungsstelle des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr) ausgehändigt werden.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Für den Verlust Führerscheinen sind die Anträge direkt beim Straßenverkehrsamt Kleve oder Geldern zu stellen.

     

    Wird die Führerscheinbestellung per Express gewünscht, ist zusätzlich eine Gebühr von 15,30 Euro zu entrichten. Hierdurch wird lediglich die Führerscheinherstellung beschleunigt, nicht aber die Antragsbearbeitung beim Straßenverkehrsamt Kleve.

    Fragen dazu richten Sie bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve.

     

     

    Für die Klassen C1, C, C1E und D1, D, D1E, DE sind die ärztlichen Gutachten erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Fahrschulwechsel


    Möchten Sie während der Ausbildung die Fahrschule wechseln, ist dies der Führerscheinstelle in Kleve schriftlich auf dem Postweg oder per Fax unter 02821/85-590 mitzuteilen.


    Hierbei sind folgende Angaben zu machen:
    - Name, Anschrift und Geburtsdatum des Fahrerlaubnisbewerbers
    - Name der alten Fahrschule
    - Name und Anschrift der neuen Fahrschule
    - Name und Anschrift der zuständigen Prüfstelle
    - Unterschrift des Fahrerlaubnisbewerbers

    https://www.kreis-kleve.de/ersterteilung-erweiterung-einer-fahrerlaubnis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de