Frühe Hilfen (Kinder-/Jugendschutz)
Hinweise für Bad Honnef
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Frühe Hilfen
Die Geburt eines Kindes ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts für alle Familien. Es braucht Zeit und manchmal auch gute Nerven, bis der Alltag sich in der ganzen Familie wieder eingespielt hat.
Die "Frühen Hilfen" unterstützen Sie auf Ihren Wunsch hin mit vielfältigen Angeboten, wenn Sie Entlastung brauchen, Beratung zu bestimmten Themen rund um Kind und Familie wünschen und bei weiteren Fragen.
Frühe Hilfen sind kostenfreie Angebote für alle Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0 bis 3 - Jährigen. Diese Angebote, die sich an alle (werdenden) Eltern mit ihren Kindern und besonders auch an Familien in Belastungssituationen richten, dienen der frühen Unterstützung und wollen Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern frühzeitig und nachhaltig verbessern. Das gesunde Aufwachsen von Kindern und die Sicherung deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe können so von Anfang an ermöglicht werden.
Neben alltagspraktischer Unterstützung leisten Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern.
Die Inanspruchnahme der Angebote erfolgt ohne hohen bürokratischen Aufwand und wird immer vertraulich behandelt. Die Angebote der Frühen Hilfen bestehen aus Informationen, Beratung und konkreter Hilfe. Die Familienlotsin kann Ihnen zu bestimmten Themen rund um Kind und Familie Fragen beantworten, Sie begleiten und so auch konkrete Entlastungsmöglichkeiten mit Ihnen entwickeln. Alle Fragen und Themen unterliegen dem Datenschutz und werden selbstverständlich immer vertraulich behandelt.
Beispiele für Unterstützungsangebote sind die Begleitung durch eine Familienhebamme oder Familienkinderkrankenpflegerin (FGKiKP), ehrenamtliche Familienbegleiterinnen, Elterntreffs und Elternkurse, Willkommensbesuche nach der Geburt eines Kindes.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Die Angebote der Frühen Hilfen können bei einer Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes bis zum 3. Lebensjahr angefragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 20 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (SGB V) Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
- § 134a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (SGB V) Versorgung mit Hebammenhilfe
- § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
- Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Verfahrensablauf
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Wenn Sie ein für Sie oder Ihre Familie passendes Angebot der Frühen Hilfen gefunden haben, reicht die direkte, antragslose Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Anbieter aus.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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