Reisepass Ersatz
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Deutsche Staatsangehörige, die in Schieder-Schwalenberg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass im Bürgerbüro beantragen.
Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 3-4 Werktagen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
- bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Geburtsurkunde, Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
- bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit umfassen, die Bestellung zum Betreuer/in bzw. den Gerichtsbeschluss
zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:
- vor Vollendung des 18. Lebensjahres genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorlegt wird.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass - 32 Seiten: 37,50 Euro
- Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
- Express-Reisepass - 32 Seiten: 69,50 Euro
- Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,50 Euro
Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:
- Reisepass - 32 Seiten: 60,00 Euro
- Reisepass - 48 Seiten: 82,00 Euro
- Express-Reisepass - 32 Seiten: 92,00 Euro
- Express-Reisepass - 48 Seiten: 114,00 Euro
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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