Reisepass ErsatzOnline erledigen

    Reisepass Ersatz

    Hinweise für Velbert

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Für Reisen ins Ausland wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Speziell mit dem deutschen Reisepass können Sie in über 170 Staaten visafrei einreisen. Für den vorläufigen Reisepass gelten möglicherweise abweichende Einreisebestimmungen.

    Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Das Auswärtige Amt hält die dafür notwendigen Reise- und Sicherheitshinweise für Sie bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine rechtsverbindliche Beratung zu den jeweils geltenden Einreisebestimmungen in den Servicebüros nicht erfolgen kann.

    Antragstellung

    Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

    Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem, per Mail unter terminanfrage-servicebuero@velbert.de oder telefonisch unter 02051/26-2320 buchen.

    Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

    In Pässe für Minderjährige können auf Antrag die Familiennamen der sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden, wenn sich der Familienname der minderjährigen Person vom Familienname mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Die Antragstellung kann nur von beiden Elternteilen gemeinsam erfolgen. Eingetragen werden stets alle sorgeberechtigten Personen. Ist ein sorgeberechtigter Elternteil mit der Eintragung nicht einverstanden, kann kein Eintrag der Familiennamen erfolgen. Das schriftliche Einverständnis des bei der Antragstellung abwesenden Elternteils kann mittels Vollmacht nachgewiesen werden.

    Wenn das alleinige Sorgerecht nachgewiesen ist (und das Kind einen von der allein sorgeberechtigten Person abweichenden Familiennamen führt), wird nur der Familienname dieser einen sorgeberechtigten Person eingetragen.

    Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.

    Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass

    Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

    Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen.

    Lichtbild

    Für die Beantragung von Ausweisdokumenten wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.

    Ein biometrisches Lichtbild zeigt die Gesichtszüge einer Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende (Frontalaufnahme). Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht zugelassen.

    Ausnahmen vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung, Lichtbildabweichungen bei Kindern/Kleinkindern oder die konkreten biometrischen Anforderungen können der Fotomustertafel der Bundesdruckerei Berlin entnommen werden.

    Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden.

    Namensänderung durch anstehende Eheschließung

    Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

    Gültigkeiten

    • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres - 6 Jahre
    • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres - 10 Jahre
    • vorläufiger Reisepass - bis zu einem Jahr

     

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    ServiceBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02051 26-2320

    Fax: 02051 26-2327

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    • Alter Reisepass
      Der bisherige Pass wird bei der Aushändigung des neuen Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.

    • Bisheriger Kinderreisepass
      Der bisherige Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.

    • Ihr Personalausweis
      Der Personalausweis wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Pass verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Reisepass besessen haben.

    • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
      Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls bei einer Unstimmigkeit ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

    • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
      Das Foto sollte nicht älter als sechs Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die biometrischen Passfotos. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.

    • Verlustanzeige
      Diese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige wird im ServiceBüro aufgenommen.

    • Bescheinigung der Polizei
      Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

    • Bei Minderjährigen zusätzlich
      • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen
      • die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
    • Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich
      Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Velbert

    • Für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre)
    • Für Personen ab 24 Jahren: 70 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre)
    • Für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass: 26 Euro 
    • Für einen Expressreisepass: zuzüglich 32 Euro
    • Für einen 48 Seiten Reisepass: zuzüglich 22 Euro

    Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte bezahlt werden und sind bei der Antragstellung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de