Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Soweit eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt worden ist, kann auch durch diese Person ein schriftlicher Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person gestellt werden.
Dies gilt insbesondere für
- dauerhaft untergebrachte Personen wie beispielsweise Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
- dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Möglichkeit einer Befreiung gilt ferner, wenn die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig ist oder unter Betreuung steht (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt. Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.
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Ansprechpartner
1.3.4 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
- der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
- ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- die Person, die den Antrag in der Bürgerberatung stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
- zusätzlich:
-
- wenn ein Betreuer den Antrag stellt: Bestellungsurkunde
- wenn ein Bevollmächtigter (Verwandte, Nachbarn etc.) den Antrag stellt: schriftliche, formlose Vollmacht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
§ 1 Abs. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit dem bereitgestellten Formular online zu stellen und etwaige Anlagen hochzuladen. Soweit Sie den Antrag persönlich stellen oder offen Fragen im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stellen möchten, reservieren Sie mit unserer Online-Terminververeinbarung bitte einen Termin.
Fristen
Hinweise für Espelkamp
Die Befreiung von der Ausweispflicht gilt solange, wie die befreite Person in Espelkamp wohnt.
Durch Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes wird die Befreiung aufgehoben. Die Bescheinigung über die Ausweisbefreiung wird dann eingezogen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022
Stichwörter
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