Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Ausweispflicht Befreiung

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Dies gilt auch wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage sind, am öffentlichen Leben teil zu nehmen.
    Falls Sie die Befreiung nicht selbst beantragen können, kann dies auch eine bevollmächtige Person bzw. ein gerichtlich bestellter Betreuer*in für Sie erledigen.
    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_845bf835b7e3cf5bbbcf55a698f4f50c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Antrag, Schwerbehindertenausweis, Bestellungsurkunde im Original, Bescheinigung des Arztes/ Ärztin, Vertretungsvollmacht, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
    • Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    • Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht in der Öffentlichkeit bewegen.
    •  Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt und Sie können nicht mehr am öffentlichen leben teilnehmen
    • Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    • Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus 
    • Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • wichtig ist die Vorlage des alten Dokumentes, dieses wird entwertet 
    • Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
    • Bei persönlicher Antragstellung  (z. B. durch bevollmächtigte Person oder Betreuer) erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung. 

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    • Ein Tag (die Bescheinigung wird in der Regel vor Ort ausgestellt.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Der schriftliche Antrag kann auch formlos erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 29.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de