Schulzeugnis Ersatz

    Beantragung eines Ersatzzeugnisses

    Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Im Stadt- und Kreisarchiv können Sie die Zeugnisse bzw. Schulbescheinigungen anfordern. Schulzeugnisse und Schulbescheinigungen noch bestehender Schulen werden zunächst in diesen selbst aufbewahrt. Im Stadt- und Kreisarchiv können beglaubigte Kopien des Abgangszeugnisses, Zeugnisersatzbescheinigungen oder Schulbescheinigungen angefordert werden.

    Schulzeugnisse und/oder Schulbescheinigungen können Sie ganz bequem über "Onlinedienstleistung" bestellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bc1ff667cf5ef5d0ced8e254dfad0b88

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt- und Kreisarchiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Pontanusstraße 55

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    • Kopie des Personalausweises
    • Hinweis auf das Abschlussjahr
    • Aktuelle Adresse

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Archivgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2010
    Gebührensatzung des Stadt- und Kreisarchivs vom 02.11.2016
    Gebührentarif des Stadt- und Kreisarchivs vom 02.11.2016

    Verfahrensablauf

    Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.

    Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.

    Ist eine Zweitschrift des Zeugnisses noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Abgangszeugnisse werden 50 Jahre aufbewahrt, danach werden sie in der Regel vernichtet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Je nach Arbeitsanfall 1-2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    In bestimmten Fällen kann nur eine Zeugnisersatzbescheinigung ausgestellt werden. Nämlich dann, wenn nur Stammkarten der Zeugnisse erhalten sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de