Schulzeugnis ErsatzOnline erledigen

    Ersatz von verloren gegangenen Schulzeugnissen

    Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Zweitschriften von Zeugnissen werden in der Regel nur 10 Jahre aufbewahrt. Zeugnislisten zu Abgangs- und Abschlusszeugnissen werden hingegen über einen Zeitraum von 50 Jahren nach Abschluss der schulischen Laufbahn an der Schule aufbewahrt, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.

    Sollte das Originalzeugnis verloren gegangen oder zerstört worden sein, wird kein zweites Originalzeugnis ausgestellt, sondern lediglich eine Zweitschrift.

    Zweitschriften werden grundsätzlich nur von der zuletzt besuchten Schule ausgestellt und müssen dort schriftlich unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden.

    Auskunft über den Aufbewahrungsort der Zeugnisse / Zeugnislisten von Schulen, die in den letzten Jahren geschlossen wurden, kann der Fachdienst 6.1 geben. Die Zweitschriften sind in den jeweiligen Schulsekretariaten zu beantragen.

    Beglaubigungen

    Beglaubigungen von Zeugniskopien können im Bürgerbüro innerhalb der Öffnungszeiten gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr vorgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_eb2c538a87b1799e4227c3dba188ce90

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L61004 | Sandra Deska-Malek

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:

    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.

    Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.

    Ist eine Zweitschrift des Zeugnisses noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de