Ersatz von verloren gegangenen Schulzeugnissen
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Zweitschriften von Zeugnissen werden in der Regel nur 10 Jahre aufbewahrt. Zeugnislisten zu Abgangs- und Abschlusszeugnissen werden hingegen über einen Zeitraum von 50 Jahren nach Abschluss der schulischen Laufbahn an der Schule aufbewahrt, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
Sollte das Originalzeugnis verloren gegangen oder zerstört worden sein, wird kein zweites Originalzeugnis ausgestellt, sondern lediglich eine Zweitschrift.
Zweitschriften werden grundsätzlich nur von der zuletzt besuchten Schule ausgestellt und müssen dort schriftlich unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden.
Auskunft über den Aufbewahrungsort der Zeugnisse / Zeugnislisten von Schulen, die in den letzten Jahren geschlossen wurden, kann der Fachdienst 6.1 geben. Die Zweitschriften sind in den jeweiligen Schulsekretariaten zu beantragen.
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Zeugniskopien können im Bürgerbüro innerhalb der Öffnungszeiten gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr vorgenommen werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Ist eine Zweitschrift des Zeugnisses noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021