Informationen zum Schulzeugnis
Beschreibung
Hinweise für Goch
Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schulhalbjahres und des Schuljahres ein Zeugnis über die erbrachten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn.
Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, erhalten
1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II ein Abschluss erworben wurde,
2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss verlassen wird,
3. ein Überweisungszeugnis, wenn Sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.
Neben den Angaben zum Leistungsstand werden, mit Ausnahme von Abschluss- und Abgangszeugnissen, in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner können Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf.
Nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz werden weitere Bemerkungen über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen aufgenommen. Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische, insbesondere ehrenamtliche, Tätigkeiten gewürdigt werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich die Bemerkungen auch auf die gesamte Schullaufbahn.
Zeugnisse enthalten Rechtsbehelfsbelehrungen, mit denen auf die Möglichkeiten zur Einlegung eines Widerspruchs (z. B. gegen eine Nichtversetzung oder Abschlussnote) hingewiesen wird.
Bei Verlust oder Beschädigung kann das Zeugnis im Regelfall von der besuchten Schule ersetzt werden. Sie können ausnahmsweise durch eine Bescheinigung der oberen Schulaufsichtsbehörde ersetzt werden, wenn bei der Schule keine oder nur noch unvollständige Zeugnisunterlagen vorhanden sind. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Schule, die das ursprüngliche Zeugnis ausgestellt hat. Zeugnisse, die an der ehemaligen Hauptschule St. Martin ausgestellt wurden, können bei der Gustav-Adolf-Schule angefragt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Schulverwaltung, Sportangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02823/320 - 0
E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de
erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Besuch eines schulischen Bildungsgangs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Ist eine Zweitschrift des Zeugnisses noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Goch