Die Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen beantragen
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Bei Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis für Ihr Kleinkraftrad, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Anhänger für Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke, motorisierten Krankenfahrstuhl, Bootsanhänger, Pferdeanhänger ist ein Ersatzdokument erforderlich.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist bei der Zulassungsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen und diese einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein Gutachten nach § 21 StVZO. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis ausstellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Testament/Erbschein oder Erklärung zum Eigentum s. Downloads)
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate) - Nachweis über:
Hersteller
Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungs-Nr.) - Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
- Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter bzw. demjenigen, der die Betriebserlaubnis verloren hat
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Gehört das zur Verwendung beabsichtigte Fahrzeugteil nicht zu einem genehmigten Typ, kann eine Einzelgenehmigung unter Vorlage des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der oben genannten Prüfstelle bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
- Bei positiver Prüfung erteilt die Zulassungsbehörde die Einzelgenehmigung, indem sie auf dem Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle unter Angabe von Ort und Datum vermerkt: "Betriebsgenehmigung erteilt".
- Etwaige Beschränkungen oder Ausnahmen von den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind in den Vermerk aufzunehmen.
- Wird das Fahrzeugteil an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger verwendet, so ist die Einzelgenehmigung in den Zulassungsbescheinigungen einzutragen und in den etwa ausgestellten Anhängerverzeichnissen kenntlich zu machen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023
Stichwörter
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