Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
Die Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen beantragen
Sollen Bauteile an einem Fahrzeug um- oder angebaut werden, darf das Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn für diese Fahrzeugteile eine gültige Betriebserlaub-nis vorliegt. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreis Steinfurt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02551692049
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Der Zeitablauf der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Betriebser-laubnis ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörden, Mitwirkung der/des Antragstellerin/-s).
Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023