Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis

    Die Erlaubnis für den Betrieb von Fahrzeugteilen beantragen

    Sollen Bauteile an einem Fahrzeug um- oder angebaut werden, darf das Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn für diese Fahrzeugteile eine gültige Betriebserlaub-nis vorliegt. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinfurt

    nicht angegeben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_89012a3432f9eb85a11c7a102619c556

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Steinfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Str. 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02551692049

    E-Mail: kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt - Kraftfahrzeugzulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinfurt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinfurt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinfurt

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Der Zeitablauf der Bearbeitung des Antrags auf Erteilung der Betriebser-laubnis ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig (Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörden, Mitwirkung der/des Antragstellerin/-s).

    Kosten

    Hinweise für Steinfurt

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 03.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de