Vorgesehen zum Löschen - Flurstücksgrenze
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Bei einer Teilungsvermessung (Zerlegung) wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Durch die Festlegung der Lage der neuen Grenze, der Abmarkung mit Grenzzeichen und der Anerkennung durch die Beteiligten in einer Niederschrift wird die neue Grenze festgestellt.
Die Vermessungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (neue Flurstücksnummern, Flächenberechnung, Berichtigung Liegenschaftskarte etc.) und dem Grundbuchamt mitgeteilt.
Die Teilungsvermessung ist beispielsweise Voraussetzung für den Verkauf eines Grundstücksteils und der grundbuchlichen Eigentumsübertragung.
Unter bestimmten Voraussetzungen (neue Grenze zwischen vorhandenen Grenzpunkten u.a.) ist es möglich, Flurstücke ohne örtliche Vermessung zu zerlegen (Sonderung).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Schriftlicher Antrag des Eigentümers
In den meisten Fällen ist eine Teilungsgenehmigung durch das Bauamt der jeweiligen Stadtverwaltung bzw. durch das Bauordnungsamt der Kreisverwaltung Gütersloh notwendig.
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh