Handwerksrolle
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Selbständige Handwerksbetriebe müssen ihr Handwerk in der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer Aachen eintragen lassen.
Der Kreis Euskirchen ist zuständig bei Handwerksuntersagungen von Handwerksbetrieben mit Sitz im Kreis Euskirchen. Wenn der selbständige Handwerksbetrieb entgegen der Vorschriften der Handwerksordnung tätig wird, kann der Kreis Euskirchen die Fortsetzung des Betriebes bzw. die unberechtigte Handwerksausübung untersagen.
Detailfragen zur Handwerksausübung und Handwerksrolle richten Sie bitte an die Handwerkskammer Aachen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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